Miete unter dem Mietspiegel! Wie ist die Regelung, wenn man bei langjährige Mieter die Miete erhöhen möchte?

3 Antworten

§ 558 BGB ist Dein Freund, bzw. muss es werden.

Gehen wir mal davon aus, dass seit mindestens 15 Monaten keine Mieterhöhung war.

Dann könnte die Miete um 20 % (wenn es ein Gebiet ist, wo die Wohnungsversorgung der Bevölkerung gefährdet ist, evtl. nur 10,oder 15 %) erhöht werden.

Also 1,24 Euro Erhöhung ist möglich auf 7,44 Euro. Muss schriftlich erfolgen und mit einer Frist von 3 Monaten. Also Ende August kann zum 01. 12. 2016 erhöht werden. Nach drei Jahren, kann dann wieder mit einer Frist von 3 Monaten auf die 8,- euro (wenn die dann noch gelten) erhöht werden.

Es muss natürlich nicht gleich um die 1,24 Euro erhöht werden, es kann auf mehrere Jahre verteilt werden, aber mehr als 20 % in drei Jahren ist nicht zulässig.

Rat2010  04.08.2016, 11:14

Wo gibt es eine Kappungsgrenze von 10 %? Als Münchner müsste ich eigentlich wissen, wenn es so was gibt. Ich denke, dass 15 % die Grenze ist, ab der auch die Wohnungsbaugenossenschaften Gefahr laufen, pleite zu gehen. Neubauten sind jedenfalls hierzulande und seit 2012 um mehr als 3 % im Jahr teurer geworden.

"Beginn des dritten auf das Erhöhungsverlangen folgender Monat" ist m.E. 1.11.2016.

Das andere ist mit zu einfach. Die Mieterhöhung ist seit § 558 b Abs. 2 BGB keine einseitige Willenserklärung mehr.

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wfwbinder  04.08.2016, 11:52
@Rat2010

stimmt, die 10 % waren nur eine Forderung der Linken in Berlin

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Ich habe schon überlegt, es als Trollbeitrag zu melden. Bei deiner Erfahrung als Vermieter wirst du hoffentlich schon mal Mieten erhöht haben.

Wenn die Kappungsgenze in deinem Ort nicht auf 15 % abgesenkt wurde (ist in sehr vielen Städten, musst du aber nachschauen), kannst du um bis zu 20 %, also die für alle anderen Städte geltende Kappungsgrenze erhöhen. Um den Prozentsatz darf maximal in drei Jahren erhöht werden.

Der Rest ergibt sich aus §§ 557 ff BGB. Je nach Mieter (Jurist, Lehrer, es reicht, wenn er einen kennt, der einen Juristen kennt) macht es Sinn, sich bei der Erhöhung von einem Anwalt oder wenigstens einer Vermietervereinigung helfen zu lassen.

Das Procedere ist schwierig geworden und der Staat ändert (subjektiv) ständig die Regeln.

althaus 
Fragesteller
 04.08.2016, 11:48

Es geht um eine Wohnung, die zum Verkauf steht. Meine Wohnungen sind fair vermietet. Will es nicht ausreizen, da ich mit den Mieter zufrieden bin. An einer Mieterhöhung denke ich derzeit nicht. Aber mal schauen, wie sich der Mietspiegel noch verändert. 

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Rat2010  04.08.2016, 12:03
@althaus

Tut mir leid aber das ist die Ansicht eines Anfängers. Profis wissen, dass regelmäßige Mieterhöhungen (um moderate Beträge, also eben auf den Mietspiegel; mehr geht eh nicht) gut für ein Mietverhältnis sind und den Wert des Objektes erhalten.

Je niedriger die Miete, umso abhängiger wird der Mieter von dem Objekt. Er richtet sein Leben danach ein. Alternativ spart er sich auf deine Kosten Geld für was Eigenes.

Zu geringe Miete mindert nicht nur den Kaufpreis. Es behindert auch die Suche nach einem Käufer.

Merke:

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft.

Stetige Sticheleien erhalten die Feindschaft.

Regelmäßige Mieterhöhungen sind gut für das Mietverhältnis und erhalten den Wert des Objektes.

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Du kannst Deinen Mieter auch bequatschen und Dich mit ihm einigen, dass angesichts der gestiegenen, nicht umlegbaren Kosten und der Vergleichsmieten einfach höhere Miete angemessen wäre. Diese Einigung reicht und der Mieter zahlt dann hoffentlich auch brav.

Nach BGB muss allerdings der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen schriftlich abgeben und begründen (z. B. mit der höheren Vergleichsmiete). Nimm Dir einfach ein Beispiel an den Infos der "Gegenseite":

https://www.mieterverein-hamburg.de/mieterhoehung.html

PS: Dein Kommentar zur Antwort von Rat2010 ist allerdings sehr verwirrend. Warum stellst Du die Frage, wenn sie eigentlich irrelevant ist?

althaus 
Fragesteller
 04.08.2016, 16:44

Ist erst dann relevant, wenn ich beim Kauf der Mietimmobilie zum Zuge komme. Ich denke halt etwas voraus. 

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