Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Ausfüllhilfe?

Angemeldete Tätigkeit: Onlineverkauf von digitalen Gütern und Dienstleistungen

Kleinunternehmerregelung

Ich werde hauptsächlich B2B betreiben. Ist es schlau, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen? Die Kunden können sich im Fall B2B die Mehrwertsteuer so oder so geltend machen; habe mir sagen lassen, dass KUR hauptsächlich für (Privatkunden) nützlich sei.

Feld 108 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)

Wie genau muss ich meine Einkünfte einschätzen? Ich kann ja schlecht in die Zukunft sehen und wissen, wie viele Kunden ich haben werde. Was, wenn ich zu wenig schätze? Sind die Nachzahlungen dann mit Strafzuschlag?

EDIT: Muss man diese Angaben jedes Jahr machen? Habe ich bei meinen Eltern (ebenfalls selbstständig) noch nie von gehört.

Voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben / Steuerabzugsbeträge

Was genau kann ich als Sonderausgaben zählen und wie errechne ich die Steuerabzugsbeträge?

Voraussichtliche Zahllast und voraussichtlicher Überschuss

Wo liegt der Unterschied zwischen Zahllast (geschätzt) und Überschuss (geschätzt)?

Der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG) wird die Grenze des § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG nicht überschreiten.

Was genau bedeutet das? Was, wenn ich die Durchschnittssatzbesteuerung in Anspruch nehme, der Umsatz dann aber höher ist?

Vielen Dank im Voraus! Quäle mich seit einigen Tagen schon mit dem ganzen Papierkram herum...

Gewerbeanmeldung, Steuern, Fragebogen steuerliche Erfassung, Umsatz
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Hallo,

ich arbeite seit Dezember 2021 als selbstständige Nachhilfelehrerin bei einem gemeinnützigen Verein und seit März 2022 ehrenamtlich auf Honorarbasis (Übungsleiterpauschale).

Meinen Einnahmen lagen 2022 unter dem Freibetrag.

Nun wurde ich vor kurzem darauf angesprochen, dass ich für die Erstellung der Steuererklärung für das Jahr 2022 eine Steuernummer hätte beantragen sollen. Ich dachte mir damals, dass die Angabe meiner Steuer ID-Nummer auf den Rechnungen ausreichen würde. Gerade bin ich dabei, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.

Ich bräuchte mal kurz Hilfe bei dem Ausfüllen des Online-Fragebogens, da ich leider komplett auf dem Schlauch stehe:

  1. 24. Art der Tätigkeit:

ich habe zwei Tätigkeiten: soll ich die zwei Tätigkeiten angeben? oder nur eine?

  1. Bankkonto:

Bankkonto ist gültig für die Steuerarten: alle Steuerarten?

7. Angaben zum Unternehmen:

7. 60. Bezeichnung des Unternehmens: ist damit der Name der Vereine, wo ich selbständig arbeite?

Ich selbst bin ja als Nachhilfelehrerin tätig bei einem Verein und das Unternehmen ist ja nicht meins.

62. Adresse des Unternehmens: meine eigene Adresse oder die von dem Verein?

73. Beginn der Tätigkeit: soll ich das Startdatum, welches auf dem Honorarvertrag steht, angeben?

9. Betriebsstätten, 10. Handelsregistereintragung, 11. Gründungsform:

muss ich hier überhaupt Angaben machen?

12. Bisherige betriebliche Verhältnisse:

Zeile 97: Ist in den letzten fünf Jahren schon ein Gewerbe, eine selbständige (freiberufliche) oder eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt worden oder waren Sie an einer Personengesellschaft oder zu mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt?

sowie ich es verstehe, stimmt das in meinem Fall, da ich seit Anfang 2022 arbeite. Soll ich "ja" angeben?

14. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)

Hier soll ich ja nichts angeben, da diese Einkunftsarten steuerpflichtig sind, oder?

15. Angaben zur Gewinnermittlung: Art der Gwinnermittlung

Ich verfüge über keinerlei Ausgaben, lediglich Einnahmen. ist Einnahmenüberschussrechnung hier die richtige Wahl?

18. Kleinunternehmer-Regelung:

könnte mir jemand diese Regelung erklären? ich habe im Internet nachgeschaut, und weiß nicht, was in meinem Fall stimmen würde.

18. Steuerbefreiung, Steuersatz, Durchschnittssatzbesteuerung

Ja? Nein?

18. Soll-/Istversteuerung der Entgelte

Welche?

Ich hoffe, dass mir jemand bei einer Frage oder bei mehreren helfen kann.

Ich bedanke mich im Voraus.

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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Gründung 2016 noch möglich?

Ein Unternehmen (Kleinunternehmer) welches erst jetzt beginnen wird Umsätze zu erzielen hat bereits 2016 die wichtigsten Investitionen getätigt. Das Geld wurde ausschließlich für den Kauf von Geräten für den Langzeitgebrauch investiert. Wäre es möglich, die Gründung des Unternehmens im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auf das Jahr 2016 zu setzen, damit die Ausgaben, über mehrere Jahre abgeschrieben werden können und auch heute steuerlich berücksichtigt werden?

Normalerweise gibt man im Fragebogen bei "14 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen" die Einnahmen im laufenden Jahr und im Folgejahr an, da das Gründungsdatum des Unternehmens meist im laufenden Jahr liegt. Wenn jedoch bereits im Jahr 2016 Investitionen für das Unternehmen getätigt wurden und damals noch keine Einnahmen erzielt wurden, müsste man das dann auch so angeben? 2016 liegt ja schon eine Weile her und interessant wären ja eher die Umsätze in diesem und im Folgejahr aber im Fragebogen wird das Jahr der Betriebseröffnung genannt.

Zusätzlich würde ich gerne wissen, ob man dann auch eine Steuererklärung für die Jahre 2016-2022 abgeben muss, wenn 2016 als Gründungsdatum angegeben wird. Oder sind diese Jahre nicht relevant, da absolut keine Umsätze erzielt wurden?

vielen Dank für eure Antworten!

Gründung, Kleinunternehmer, Steuererklärung, Fragebogen steuerliche Erfassung
Kleinunternehmer-Regelung in Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Hallo,

Ich fülle momentan den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Auf Seite 18 befindet sich die Auswahlmöglichkeit, ob man die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Ich werde in meinem ersten Jahr vermutlich nicht über 7500€ Umsatz machen, möchte aber aufgrund dessen, dass ich Online-Handel betreiben werde nicht die Kleinunternehmer-Regelung beanspruchen.Wenn ich also auf Punkt 132 klicke, dann wird mir diese Fehlermeldung angezeigt (Im Anhang zu sehen).

Nun frage ich mich, wie ich diesen Fehler behebe. Wenn ich den Haken rauslasse bei beiden Feldern (Also 131/132), dann wird das Problem gelöst, aber ich möchte auf alle Fälle die Kleinunternehmer-Regelung nicht beanspruchen, also eigentlich Punkt 132 ankreuzen.

Ebenso ist bei mir noch die Frage offen, was ich bei der Zahllast/Überschuss eintrage. Da ich vermutlich im ersten Jahr maximal 7500€ verdienen kann und 19% davon 1425€ sind, wollte ich dies dort eintragen. Ich habe jedoch bisher bereits 1500€ an Ausgaben gehabt. Was muss ich also dort eintragen, sodass ich die Mehrwertssteuer/Umsatzsteuer, die ich bisher in meinen Ausgaben bezahlt habe zurückbekomme? Die Mehrwertsteuer bei den Ausgaben beträgt ca. 285€. Soll ich dort also statt 1425€, 1140€ eingeben oder macht man die Erstattung der Mehrwertsteuer seperat in der Umsatzsteuer Voranmeldung?

Danke für die Hilfe im Vorraus!

LG

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E-Commerce, ELSTER, Finanzamt, Gewerbeanmeldung, Steuern, Fragebogen steuerliche Erfassung, Kleinunternehmerregelung
Microjobbing: Hilfe beim Fragebogen für Steuerliche Erfassung?

Hi,

ich habe mit Microjob-Apps angefangen nebenbei etwas zu verdienen, laut meinem Finanzamt soll ich eine Tätigkeit anmelden mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort habe ich einige Fragen, zunächst einmal, den Fragebogen für Einzelunternehmen nehme ich oder ?

Dann:

  • Art der Tätigkeit: Kann ich das so eintragen?: "Microjobbing (Streetspotr, BeMyEye, Roamler, etc.)"
  • Bezeichnung des Unternehmens: Was trage ich hier ein? Bin ja eine Privatperson.
  • Beginn der Tätigkeit: Kann das in der Vergangenheit liegen? denn ich habe ja vor ein paar Wochen schon angefangen.
  • Kleinunternehmer-Regelung mache ich geltend, richtig?
  • Gewinnermittlungsart: Was gebe ich da an? Einnahmenüberschussrechnung?
  • Es werden ganz oder teilweise steuerfreie Umsätze gemäß § 4 UStG ausgeführt: Ja oder Nein?
  • Es werden Umsätze ausgeführt, die ganz oder teilweise dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Absatz 2 UStG unterliegen: Ja oder Nein?
  • Es werden ganz oder teilweise Umsätze ausgeführt, die der Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 24 UStG unterliegen: Ja oder Nein?
  • Ich berechne die Umsatzsteuer nach: Sollversteuerung oder Istversteuerung? Und wenn Istversteuerung, welchen Haken setze ich darunter?
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht beantragen, richtig?

Kann jemand beim Ausfüllen helfen ? Danke!

Außerdem verstehe ich nicht ganz: bei Streetspotr kann ich meine Umsatzsteuer-ID angeben als Gewerbetreibender. Das bin ich dann aber trotzdem nicht, oder? Bei Roamler kann ich als Gewerbetreibender meine Steuernummer angeben...

Finanzamt, Kleinunternehmer, Steuern, Fragebogen steuerliche Erfassung, Kleinunternehmerregelung
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu spät abgegeben, was kann passieren?

Hallo,

Ich habe im Februar 2020 mein Gewerbe (Einzelunternehmen) angemeldet und bin damals davon ausgegangen das ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung automatisch vom Finanzamt zugeschickt bekomme, ich dachte mir anfangs das dauert halt ein paar Wochen jedoch passierte nix und ich hatte das irgendwann dann auch vergessen/aufgeschoben/ignoriert.

Letzten Monat (April 2021) habe ich nun selber den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über das ELSTER Programm ausgefüllt da ich halt immer noch nix vom Finanzamt erhalten habe und weil mir das die letzten Wochen auch echt Bauchschmerzen bereitet hat noch nix abgegeben zu haben, weil das ja alles auch schon über 1 Jahr her ist.

Nun warte ich seit 8 Wochen auf meine Steuernummer und habe echt schiss das dass Finanzamt mit irgendwelchen Strafen auf mich zukommt weil ich ja noch keine Steuern abgeführt, keine Steuervoranmeldung gemacht, keine Steuererklärung abgegeben etc. da ich ja mit meinen Einzelunternehmen noch garnicht Steuerlich registriert bin, ich habe also noch nie Steuern gezahlt oder mich drum gekümmert.

Zu meinem Business: Ich betreibe einen Onlineshop (Dropshipping also Produkt Versand von China in die USA) der auch schon Umsätze erzielt hat, ca. 30,000€, davon blieb jedoch kaum gewinn übrig, da ich immer wieder in Marketing, Produkte etc. investiert habe. 

Was kann mir jetzt passieren? Mit was für Strafen muss ich rechnen?

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen weil mir das ganze Thema echt Bauschmerzen bereitet.

LG

Finanzamt, Gewerbeanmeldung, Steuerberater, Steuererklärung, Fragebogen steuerliche Erfassung
Selbständig, Nicht beim Finanzamt angemeldet, Selbstanzeige und Strafe?

Hallo, vorweg ich weiß ich habe Mist gebaut und bereue das auch sehr da mir meine jetzige Situation echt Panik macht.

Folgende Situation:

Ich habe mein Gewerbe (Einzelunternehmen) im Januar 2020 angemeldet, bei der Gewerbeanmeldung wurde mir vom Gewerbeamt gesagt ich würde automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt zugeschickt bekommen was aber bis heute nicht passiert ist (Stand Februar 2021). Ich weiß ich hätte mich auch selber drum kümmern können jedoch dachte ich mir der Fragebogen wird schon irgendwann kommen und hab es immer wieder aufgeschoben und ignoriert.

Das Problem ist dass ich seit der Gewerbeanmeldung (also seit über einem Jahr) trotz fehlender Steueranmeldung mein E-Commerce business gestartet habe und auch Umsätze erzielt habe, ca. 30,000€, davon blieb jedoch kaum gewinn übrig, da ich immer wieder in Marketing, Shop, Produkte etc. investiert habe. 

Ich habe also keine Steuern abgeführt, keine Steuervoranmeldung gemacht, keine Steuererklärung abgegeben etc. da ich ja mit meinen Einzelunternehmen noch garnicht Steuerlich registriert bin. Kurz gesagt, ich habe noch nie Steuern gezahlt oder mich drum gekümmert.

Ich möchte das Problem jetzt lösen da es mir echt Bauchschmerzen bereitet, ich habe zwar noch nix von meinem Finanzamt gehört jedoch habe ich echt schiss das die irgendwann mit einer fetten strafe kommen.

Wie verhalte ich mich jetzt richtig?

Wie sollte ich jetzt schritt für schritt vorgehen?

Sollte ich mich Selbstanzeigen?

Ich weiß grade echt nicht was ich tun soll und hab echt Panik das ich irgendwann eine fette Strafe zahlen muss.

Ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.

Viele Grüße

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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - voraussichtlicher Umsatz und Gewinn?

Hallo,

ich habe ein Nebengewerbe gegründet und ich habe mich für das Kleinunternehmerregelung entschieden.

Das Gewerbe habe ich gegründet, da ich regelmäßig Crowdtesting (Betatesten von Software) von zuhause aus auf einer amerikanischen Platform betreibe. Da ich noch Schüler bin und bei meinen Eltern wohne werde ich kaum die 9.408€ Einkommenssteuer überschreiten.

Ich fülle gerade das Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, und habe einige Fragen bezüglich den voraussichtlichen Einkünften und Umsatz den ich dort eintragen muss.

1.) Ich habe mit Crowdtesting in Mai 2020 angefangen, und erst jetzt nachträglich ein Gewerbe angemeldet, ich habe dann natürlich auch das richtige Datum angegeben.

Soll ich in den Feldern „Voraussichtliche Einkünfte aus...“ und „Summe der Umsätze“ im Jahr der Betriebseröffnung die tatsächliche Umsätze/Gewinne angeben die ich erzielt habe seit Mai 2020 angeben (da ich da nicht schätzen muss) oder muss ich die Durschnittswerte nehmen und auf das ganze Jahr „ausweiten“, da ich auch sowas im Internet gelesen habe...?

2.) Im Feld voraussichtliche Umsätze ist es mir klar was ich eintragen soll - das ganze Geld was ich auf der Platform verdient habe (abhängig von der Antwort in der Frage 1, entweder die tatsächlichen Werte seit Mai oder die Durschnittswerte für das ganze Jahr). Nun ist es mir unklar wie ich den Gewinn berechnen und eintragen soll. Da es sich um eine Dienstleistung über Internet handelt, habe ich quasi gar keine Kosten in dem Sinne, außer Internet und Strom, die aber nicht auf mich laufen, und es schwierig sie zu berechnen (wenn ich es überhaupt darf, da ich es persönlich nicht zahle, wohne ja bei den Eltern...?).

Das einzige was ich eventuell vom Umsatz abziehen könnte wäre ein Handyvertrag und ein Tablet den ich als Abo-Modell habe und monatlich dafür bezahle, da ich unter anderem die beide Geräte nicht nur privat, aber auch zum Testen benutze, der Rest von Geräten ist schon gekauft.

Nun have ich überlegt ob ich einfach die gleichen Werte für Gewinn als auch für den Umsatz eintrage, oder soll doch lieber die Kosten für das Handyvertrag und Tablet aufs Jahr umrechnen und es dann vom Umsatz abziehen?

Können auf mich irgendwelche Konsequenzen zukommen wenn ich etwas relevantes NICHT von dem Umsatz abziehe oder eben sogar die gleichen Gewinn-Werte als Umsatz eintrage? Das könnte soweit ich es verstanden habe eigentlich nur mir Nachteile bringen können weil der Gewinn dann höher ausfällt, da die Steuern (nur?) vom Gewinn berechnet werden, aber ich komme sogar bei der Annahme vom gleichen Werte für den Umsatz und Gewinn sowieso insgesamt nicht über die 9.408€, weshalb es für mich eh keinen Unterschied machen würde.. Oder verstehe ich es falsch?

Viele Grüße

Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, Fragebogen steuerliche Erfassung
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wg. Photovoltaik, 13 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen?

Hallo zusammen,

ich versuche gerade den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen, da ich in diesem Monat eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb genommen habe.

Zu den Voraussichtlichen Einkünften habe ich diverse Fragen:

  • Da wir teilweise einspeisen, muss ich die erwartete Einspeisevergütung (also etwa 10ct/kWh -- plus USt?!) und den zu versteuernden Eigenverbrauch (also 20ct/kWh Pauschale) aufsummieren und unter vstl. Einkünften aus Gewerbebetrieb eintragen?
  • Ich bin verheiratet, aber meine Frau ist nicht als Gesellschafter angemeldet. Trage ich bei vstl. Einkünften aus Gewerbebetrieb für mich dann die erwarteten Einkünfte aus der PV-Anlage (s.o.) ein und bei meiner Frau nichts?
  • Wir haben in diesem Jahr Elterngeld bezogen und werden das im nächsten Jahr wieder tun. Trage ich diese Einkünfte unter vstl. Einkünfte aus Sonstigen Einkünften (z.B. Renten) ein?

Auch die Voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge ist mir nicht klar.

  • Ich habe in anderen Fragen zu diesem Thema gelesen, dass es sich bei den Steuerabzugsbeträgen um einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soli handelt. Kann ich einfach meine erwarteten Einkünfte in einen Nettorechner eingeben und die entsprechenden Werte für LSt, KSt, Soli übernehmen, oder sind das die falschen Zahlen?
  • Gehören in die Sonderausgaben all die Positionen, die das Finanzamt in der ESt-Erklärung unter Sonderausgaben aufführt? Heißt das, dass ich im Prinzip vier Steuererklärungen vorwegnehmen muss (für meine Frau und für mich, für dieses und fürs nächste Jahr)?
Elterngeld, Fragebogen steuerliche Erfassung
Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung bei verspäteter Anmeldung als Freiberufler (nebenberuflich)?

Hallo,

Ich bin seit 2013 bei einer Firma angestellt und habe meine Steuererklärungen bis Jahr 2016 über ein Lohnsteuerhilfverein tätigen lassen. Jetzt hat sich meine berufliche Lage geändert und ich bin verwirrt, also stelle ich hier einige Fragen.

Seit 2017 bin ich infolge einer Yogalehrer-Ausbildung nebenberuflich auch als Freiberufler tätig, und habe für 2017 ca.530 Euro und für 2018 voraussichtlich ca.1000 Euro damit bekommen.

Ich habe die Anmeldung beim FA zuerst (aus eigener Dummheit) komplett verpasst und im Laufe von 2017 und 2018 Rechnungen mit meiner SteuerID-Nr. ausgestellt - dass die SteuerID nicht dieselbe wie eine Steuernummer ist habe ich erst jetzt mitbekommen. Inzwischen weiss ich auch, dass ich die Anlagen EÜR, S und N einreichen muss. Ich habe mit dem FA telefoniert, meine Tätigkeit angemeldet, und bin jetzt am Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Den würde ich nun schnellstmöglich zurückschicken, dann einen Elster Account öffnen und binnen 31.Mai meine Steuererklärung für 2017 einreichen...

Ich weiss, ich hätte darüber früher denken, jetzt will ich nur weitere Fehler vermeiden und alles richtig zahlen.

Zum Fragebogen: ich würde als "Beginn der Tätigkeit" ein Datum in 2017 angeben und glaube, ich soll unter "Bisherige betriebliche Verältnisse" dementsprechend zugeben, dass ich in den letzten 5 Jahren eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt habe. Dann bin ich aber verunsichert, was unten Jahr der Betriebseröffnung zu verstehen ist, und damit, was für Zahlen als voraussichtliche EInkünfte zu geben sind.

Das Jahr der Betriebseröffnung ist 2017, obwohl ich den Fragebogen erst nun im 2018 einreiche. Damit ist also als "voraussichtliche Einkünfte" eigentlich die Summe anzugeben, die ich schon weiss, im 2017 bekommen zu haben (527 Euro). Als Folgejahr soll ich dann einfach das 2018 verstehen (obwohl dies das Jahr ist, wo ich die freiberufliche Tätigkeit anmelde). Sind diese Vermutungen richtig?

Ich bedanke mich für jeden Ratschlag.

freiberufliche Tätigkeit, Fragebogen steuerliche Erfassung

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