Mehrere Steuerberaterrechnungen von der Einkommenssteuer absetzen?

2 Antworten

Hallo,

auch, wenn es von vielen erfahrungsgemäß nicht beachtet wird, weise ich darauf hin, dass nicht alles aus der Steuerberaterrechnung absetzbar ist.

Die Kosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung (Mantelbogen), Anlage Vorsorgeaufwand, Kind, Unterhalt o.ä. sind Kosten der privaten Lebensführung.

Soweit die Kosten auf eine Einkunftsart entfallen, können sie dort zum Abzug gebracht werden, also als Werbungskosten (z.B. Anlage N, V+V, R, (KAP)) oder Betriebsausgaben (z.B. G, S, Jahresabschluss, Buchhaltung).

Bei Werbungskosten ist der Zeitpunkt der Zahlung maßgeblich.

Beispiel (vereinfacht):

Der Steuerberater erstellt für den Arbeitnehmer A die Einkommensteuererklärungen 2013-2015 im Jahr 2016 und schreibt diesem hierfür Rechnungen, die jeweils folgende Kosten beinhalten:

1. Erstellung Einkommensteuererklärung -> 100 €
2. Ermittlung Einkünfte nichtselbst. Arbeit -> 150 €

A zahlt die Rechnungen Anfang 2017. Folge: A kann die 3 x 150 € als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung 2017 geltend machen.

MfG
-Valeskix

Hallo,

du hast alle Rechnungen 2016 bezahlt, kannst sie folglich auch insgesamt in der Erklärung zum Abzug bringen, ja !

Die Einzahlungsquittung mit Datum ist als Nachweis ( Kopie) der Erklärung beizufügen.