Muss die Hausverwaltung dem Eigentümer die nicht umlagefähigen Kosten gesondert ausweisen?
Ich bin Eigentümer einer Wohnung in Hessen.
Wir bekommen jedes Jahr von der Hausverwaltung die Jahresabrechnung zugestellt, wo alle Posten, umlagefähig und nicht umlagefähig tabellarisch aufgeführt sind.
Die umlagefähigen Kosten für den Mieter hat der Hausverwalter im Excel Feld grün markiert (ohne weitere Beschreibung).
Ich möchte ja die nicht umlagefähigen Kosten als Werbungskosten absetzen. Mein Steuerberater sagte mir, dass das Finanzamt Probleme machen könnte, wenn ich diese Abrechnung einreiche.
Er sagte mir, ich soll den Hausverwalter fragen, eine gesonderte Abrechnung nur für nicht umlagefähige Kosten zu machen.
Der jedoch stellt sich quer, sagt dass dies den Rahmen sprengen würde.
Was soll ich tun?
Habe ich Anrecht auf ein gesondertes Blatt mit allen nicht umlagefähigen Kosten?
Wer hat Recht? Hausverwalter oder Steuerberater?
4 Antworten
Ein mir gut bekannter Steuerberater würde dazu sagen, dass der Hausverwalter recht hat.
Was umlagefähig ist und was nicht, hat was mit Mietrecht zu tun. Das interessiert die Steuer nicht die Bohne.
Zu den Werbungskosten gehört beides.
Die Hausverwaltungen, von denen ich bisher Hausgeldabrechnungen erhielt, haben zwar immer die Ausgaben getrennt ausgewiesen, da ich aber die Posten ohnehin in die Abrechnung für den Mieter übertragen muss, ist das keine nennenswerte Ersparnis.
Für das Finanzamt sind alle Ausgaben auf der Hausgeldabrechnung Werbungskosten, die aus Deiner Nebenkostenabrechnung Einnahmen.
Mit dieser Aussage
Mein Steuerberater sagte mir, dass das Finanzamt Probleme machen könnte, wenn ich diese Abrechnung einreiche
würde ich mir einen neuen Steuerberater suchen (zumindest, wenn nicht etwas Anderes an der Abrechnung nicht in Ordnung ist).
Es ist die Mutmaßung des Steuerberaters, dass es Probleme mit dem Finanzamt geben könne. Das Finanzamt wird höchstens den Nachweis fordern, dass als Werbungskosten deklarierte Kosten nicht gleichzeitig als Nebenkosten umgelegt wurden.
Da jeder Mietvertrag individuell bezüglich der ungelegten Nebenkosten ausgehandelt wird, verhält sich die Hausverwaltung korrekt, denn sie kennt ja nicht Deine Absprachen der Nebenkostenumlage mit dem Mieter.
Der Hausverwalter hat recht , er hat ja nichts mit dem Finanzamt zu tun. Jeder Mietvertrag ist anders, was die umzulegenden Kosten betrifft. Die vereinbarten zu zahlenden Nebenkosten haben aber mit Mietrecht und nichts mit Steuerrecht zu tun. Das Finanzamt prüft nur, was als Werbungskosten abgesetzt wird und was als Gegenposten von dem Mieter erstattet wird. Ratschlag: Steuerberater wechseln !!
Ist es nicht eher so, dass die umlegbaren Nebenkosten natürlich umgelegt werden (darum heißen die ja so) und entsprechend Einnahmen sind, wenn sie vom Mieter gezahlt werden?