Muss die Hausverwaltung dem Eigentümer die nicht umlagefähigen Kosten gesondert ausweisen?

4 Antworten

Ein mir gut bekannter Steuerberater würde dazu sagen, dass der Hausverwalter recht hat.  

Was umlagefähig ist und was nicht, hat was mit Mietrecht zu tun. Das interessiert die Steuer nicht die Bohne. 

Zu den Werbungskosten gehört beides.

Die Hausverwaltungen, von denen ich bisher Hausgeldabrechnungen erhielt, haben zwar immer die Ausgaben getrennt ausgewiesen, da ich aber die Posten ohnehin in die Abrechnung für den Mieter übertragen muss, ist das keine nennenswerte Ersparnis.

Für das Finanzamt sind alle Ausgaben auf der Hausgeldabrechnung Werbungskosten, die aus Deiner Nebenkostenabrechnung Einnahmen.

Mit dieser Aussage

Mein Steuerberater sagte mir, dass das Finanzamt Probleme machen könnte, wenn ich diese Abrechnung einreiche

würde ich mir einen neuen Steuerberater suchen (zumindest, wenn nicht etwas Anderes an der Abrechnung nicht in Ordnung ist).

Es ist die Mutmaßung des Steuerberaters, dass es Probleme mit dem Finanzamt geben könne. Das Finanzamt wird höchstens den Nachweis fordern, dass als Werbungskosten deklarierte Kosten nicht gleichzeitig als Nebenkosten umgelegt wurden.

Da jeder Mietvertrag individuell bezüglich der ungelegten Nebenkosten ausgehandelt wird, verhält sich die Hausverwaltung korrekt, denn sie kennt ja nicht Deine Absprachen der Nebenkostenumlage mit dem Mieter.

Primus  15.06.2015, 13:21

Ist es nicht eher so, dass die umlegbaren Nebenkosten natürlich umgelegt werden (darum heißen die ja so) und entsprechend Einnahmen sind, wenn sie vom Mieter gezahlt werden?

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Mikkey  15.06.2015, 19:34
@Primus

Man braucht nur einen Blick auf die Anlage V zu werfen, um das zu sehen.

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Der Hausverwalter hat recht , er hat ja nichts mit dem Finanzamt zu tun. Jeder Mietvertrag ist anders, was die umzulegenden Kosten betrifft. Die vereinbarten zu zahlenden Nebenkosten haben aber mit Mietrecht und nichts mit Steuerrecht zu tun. Das Finanzamt prüft nur, was als Werbungskosten abgesetzt wird und was als Gegenposten von dem Mieter erstattet wird. Ratschlag: Steuerberater wechseln !!