Steuerberater hat 2003 wohl Einbauten falsch gebucht, bei Betriebsprüfung 2014 festgestellt

2 Antworten

Schwierige, aber für Dich nicht unlösbare Situation. Das Wichtigste dabei ist absolute Willensbereitschaft mit den Finanzbehörden zusammenzuarbeiten und eine machbare Lösung auszuarbeiten, bzw. zu finden. Sofortabschreibung bedeutet, dass Du 20% im Jahre 2003 sofort abgeschrieben hast. Einer Degressiven oder Linearen Abschreibung über einen Zeiraum von 10 Jahren liegt natürlich eine ganz andere Berechnung zugrunde.

Selbstverständlich - kann nicht nur, sondern: - muss das Finanzamt die Steuerveranlagungen für die Vorjahre ändern, soweit noch nicht Festsetzungsverjährung eingetreten ist; denn offensichtlich sind sie ja falsch, weil darin Absetzungen für Abnutzung enthalten waren, die in den betreffenden Jahren gar nicht mehr zur berücksichtigen waren. Die Rechtsgrundlage bietet § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO.


Der Steuerberater würde sich - vorausgesetzt, dass der Betriebsprüfer überhaupt Recht hat und es sich tatsächlich um Scheinbestandteile, Betriebsvorrichtungen oder Erhaltungsaufwand handelt - schadenersatzpflichtig gemacht haben, wenn er im Jahr 2003 den betreffenden Aufwand fahrlässig nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht hat. Allein aus diesem Grund sollte man, um den Schaden nach Möglichkeit zu begrenzen oder ihn als solchen gar nicht erst zu definieren, die Prüfungsfeststellung möglichst nicht unwidersprochen hinnehmen, sondern argumentieren, warum die bisherige Behandlung im Gegensatz zur Auffassung des Prüfers doch korrekt war.

Das wäre keine Begründung, sondern eine Frage.

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Der Steuerberater würde sich ...schadenersatzpflichtig gemacht haben,

Hm, was ist denn der Schaden? Hier geht es ja nur darum, WANN eine BA angesetzt wird, also gibt es zeitliche Verschiebungen, die zu Zinsschäden führen und die zu progressionsbedingten Schäden führen können.

Also alles überschaubar.

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