Welche Einkommensteuer für Ehepaare (Frau: Angestellt / Mann: Selbstständig)?

3 Antworten

Würde gern planen was auf uns an steuern zukommt, damit wir das Geld zurücklegen können

Eine gute Idee! Was immer da bis zum Jahresende als Einkünfte zusammenkommen und wofür im nächsten Jahr der Steuerbescheid eingeht, er wird sicherlich von einem Vorauszahlungsbescheid begleitet sein.

Demzufolge darf Dein Mann (oder Ihr) künftig vierteljährliche Vorauszahlungen leisten. Das Zurücklegen wird also nur für kurze Zeit dauern. Nimmt man noch schwankende Monatseinkünfte aus der Selbständigkeit hinzu, dann sollten anfangs auch genug Vorauszahlungsmittel für die schlecht(er) laufenden Monate zurückgelegt werden.

wfb binder, wieso nur 100,- Euro Steuerabzug bei 2500,- bruttoeinkommen? Tippfehler? Als Kommentar ging es leider nicht.

Na dann überprüfe es doch mal:

http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html

Steuern 99,50 Euro bei Steuerklasse 3.

Sozialversicherung: 516,88 Euro

Warum? Weil bei Steuerklasse III beide Grundfreibeträge eingerechnet werden.

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@wfwbinder

Der Weg aus dem Dilemma kann § 38b (3) Satz 1 EStG bieten:

Auf Antrag des Arbeitnehmers kann abweichend von Absatz 1 oder 2 eine für ihn ungünstigere Steuerklasse oder geringere Zahl der Kinderfreibeträge als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet werden.

Also die IV, damit der Grundfreibetrag "beim Mann" bleibt. Bleibt sich dann am Ende aber wohl auch hleich - im Verhältnis zu den vierteljährlichen Einkommensteuervorauszahlungen.

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Ihr habt beide etw das gleiche pro Jahr, damit wäre es egal, ob zusammenveranlagung, oder getrennt.

Ein Vorteil ist getrennte Veranlagung aber sehr selten.

Auch schwanken die Ergebnisse bei Selbständigen häufiger, was bei Angestellten selten vorkommt.

Aber es ist ja kein Problem. Die Entscheidung kann man von Jahr zu Jahr ändern udn jeweils für jedes Jahr kurz errechnen, was günstiger ist.

Bei Deinen 2.500,- mtl. hast Du ca. 100,- Euro Steuerabzug.

Wenn ihr auf zusammen 60.000,- kommt, ist die gesamte Steuer ca. 8.520,- Euro.

Also für das Gesamteinkommen zahlt ihr 7.320,- nach.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Übrigens, wenn Du getrennte Veranlagung wählst zahlst Du ca. 2.720,- nur für Dich nach.

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