Mahngebühren Umsatzsteuererklärung Nr 74?
Hallo zusammen,
ich sitze aktuelle an der Umsatzsteuerjahreserklärung und habe 2019 tatsächlich das erste und bisher einzige Mal Mahngebühren (2€) eingenommen. Diese wurden entsprechend Steuerfrei und ohne Vorsteuerabzug verbucht und landen nun in Zeile 74 der Umsatzsteuererklärung. Dort wird nach der Nummer im §4 UStG verlangt.
Leider bin ich mir sehr unsicher, welche Nummer tatsächlich zutrifft.
1 Antwort
Du wirst vergeblich nach einer Befreiungsvorschrift suchen.
Mahngebühren sind nicht steuerfrei, sie sind nicht steuerbar.
https://www.foerderland.de/managen/steuer/steuerlexikon/eintrag/U/umsatzsteuer-steuerbefreiungen/
Also in der Jahreserklärung auch wieder "falsch angeben" oder zumindest dort berichtigen? Wenn ich es falsch fortsetze, muss ich die entsprechende Nummer gemäß §4 UStG angeben.
Ich hoffe die Fragerei geht nicht zu weit, ich bin hier noch neu. Vielen Dank für die Unterstützung.
Danke für die schnelle Rückmeldung bzw. Aufklärung. Also leider mit Zelle 24 schon in der Voranmeldung falsch deklariert. Richtigerweise hätte es in Zelle 40 landen müssen?
Wie verhält man sich in einem solchen Fall? das Ergebnis bleibt am Ende das selbe.