Lernen mit Kind bei 14gigem Besuchsrecht?
Mein von mir getrennt lebender Ehemann weigert sich mit unserem 12jährigem Kind an seinen gemeinsamen Wochenenden (alle 2 Wochen) für Arbeiten zu lernen, die z.B. montags geschrieben werden. Er sagt, dass Jugendamt hätte gesagt, das Kind solle nur „ schöne“ Zeiten beim Vater haben. Aber an seinen WE lässt er das Kind regelmäßig von Freitag auf Samstag bei ihrer Freundin übernachten. Meine Frage: Kann er sich weigern in schulischen Belangen sein Kind zu unterstützen (er ist Lehrer)?
2 Antworten
Er weigert sich ja nicht, er gönnt eurem Kind halt das Wochenende!
Lernen kann euer Kind in der Schule und von Montag bis Freitag.
Und PS:
Wenn Kind lernen möchte, dann kann es dieses ja jederzeit freiwillig machen.
Du scheinst eine Mutter zu sein, die Krieg führen möchte/ Stress sucht.
Natürlich alles zum Wohle des Kindes, ist klar!
Auch der Vater hat sich in entsprechendem Umfang bei Hausaufgaben und Lernen zu unterstützen. Das alleine auf die Mutter abzuschieben, ist extrem unfair.
Und wer sagt, ein Kind an einer weiterführenden Schule müsse am Wochenende nicht lernen, hat entweder ein hochbegabtes Kind oder ist ein Idiot. Die Zeit unter der Woche reicht im Regelfall NICHT dafür aus.