Auszug der 16 jährigen Tochter, von Vater ins geförderte Wohnen? Geteiltes Sorgerecht?

1 Antwort

1. Du hast eine erhöhte Erwerbsobluegenheit, um Deiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen. Das Jugendamt akzeptiert nicht Deine "freiwillige" Redutkion auf 30 Wochenstunden und unterstellt daher einen Vollzeitlohn als Bemessungsgrundlage. Dazu musst Du halt stichhaltig nachweisen, dass Du nicht mehr als 6 Stunden täglich arbeitsfähig bist.

Dazu genügt vermutlich nicht ein Attest über eine Erkrankung, oder ein Schwerbehindertenausweis. Frag mal bei der DRV. Ein Gutachten der DRV wäre vermutlich ein vom JA anerkannter Nachweis.

Oder lass Dich anwaltlich beraten, vielleicht mit Beratungshilfeschein.

2. Der geplante Umzug der Tochter berührt doch Deine Unterhaltspflicht nicht direkt. Ausser, dass der Vater auch barunterhaltspflichtig wird.

3. Du willst doch Deine Tochter jetzt nicht zwingen, bei Dir einzuziehen oder beim Vater zu bleiben?