Auszug der 16 jährigen Tochter, von Vater ins geförderte Wohnen? Geteiltes Sorgerecht?
Hallo meine lieben, ich habe da mal eine Frage. Mein Mann hat uns verlassen, da war unsere Tochter zweieinhalb Jahre alt. Ich habe sie bis zum 15 Lebensjahr alleine großgezogen. Durch einen Streit (bezog sich auf Lernen in der Schule) ist sie dann vor 1,5 Jahren zu ihrem Vater gezogen. Da ich eine Fernbeziehung geführt habe, haben mein Partner und ich uns entschieden zusammenzuziehen. Mein Kind kommt jetzt alle 14 Tage zu uns. Die Entfernung ist ca eine Stunde. Sie hatte ihre Entscheidung schnell bereut, dass sie bei ihrem Vater eingezogen ist. sie macht mir natürlich jetzt auch den Vorwurf, dass ich nicht mehr in ihrer Nähe lebe und sie nicht mal ebenso zu mir kommen kann, wenn sie Probleme mit ihrem Vater hat. Jetzt will sie ausziehen, mit Zusage des Jugendamtes, in eine eigene Wohnung die wohl betreut ist. Ich persönlich finde das gar nicht gut und das Jugendamt hat mich diesbezüglich auch nicht kontaktiert. Ihr Vater ist damit einverstanden und fördert das auch 😖 und meint, sie zieht aus!!!!... Zu uns will sie nicht, weil ihre Freunde alle an ihrem Wohnort sind und sie endlich ihre Freiheit haben möchte. Ich möchte sie natürlich nicht zwingen zu und zu kommen aber geht das so einfach??? Und wer kommt für die Kosten auf?? Derzeit muss ich Unterhalt zahlen. Mein Ex Mann ist vermögend(selbstständig Immobilienmakler) und seine neue Frau ist ebenfalls mit einer Werbeagentur selbständig. Ich dagegen, gehe 30 Stunden in der Woche arbeiten und bin schwerbehindert. Das Jugendamt wollte mich zwingen Vollzeit arbeiten zu gehen aber mein Gesundheitszustand lässt es nicht zu🥺 aber das, interessiert das Jugendamt nicht also haben sie mich auf Vollzeit hochgerechnet. Ich habe nur den Kommentar zu hören bekommen: "dann gehen sie in Rente"🥺 Meine nächste Wirbelsäulen OP steht an. Ich weiß einfach nicht mehr wie ich mich wehren kann. Hat von euch schon mal einer so etwas erlebt und wie kann ich mich jetzt verhalten? Ich freue mich auf eure Tips und Vorschläge
1 Antwort
1. Du hast eine erhöhte Erwerbsobluegenheit, um Deiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen. Das Jugendamt akzeptiert nicht Deine "freiwillige" Redutkion auf 30 Wochenstunden und unterstellt daher einen Vollzeitlohn als Bemessungsgrundlage. Dazu musst Du halt stichhaltig nachweisen, dass Du nicht mehr als 6 Stunden täglich arbeitsfähig bist.
Dazu genügt vermutlich nicht ein Attest über eine Erkrankung, oder ein Schwerbehindertenausweis. Frag mal bei der DRV. Ein Gutachten der DRV wäre vermutlich ein vom JA anerkannter Nachweis.
Oder lass Dich anwaltlich beraten, vielleicht mit Beratungshilfeschein.
2. Der geplante Umzug der Tochter berührt doch Deine Unterhaltspflicht nicht direkt. Ausser, dass der Vater auch barunterhaltspflichtig wird.
3. Du willst doch Deine Tochter jetzt nicht zwingen, bei Dir einzuziehen oder beim Vater zu bleiben?