Leistungszeitraum, Bezahlung und Steuerjahr: was gilt?

1 Antwort

Ich nehme mal an das es um eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung get.

Da gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Zahlung in 2014 , Abzug in 2014.

Möglich wäre der freiwillige Übergang auf die Builanzierung, dann hast Du den Abzug in 2013, weil die Leistung dort erfolgt ist.

KU333 
Fragesteller
 29.01.2014, 21:57

dann ist's bei mir 2014. Nicht gut, ist wohl aber so.

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