Kurzfristige Honorarkraft trotz EM-Rente?

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Hallo Anneliese412, unter diesem Link finden Sie unter dem Punkt "Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst" die Antwort:

Deutsche Rentenversicherung - Hinzuverdienst & Einkommensanrechnung - Rente, Hinzuverdienst und andere Einkommen (deutsche-rentenversicherung.de)

So, wie Sie Ihre geplante Tätigkeit beschreiben, können Sie das machen. Beschäftigungszeit darf 15 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Es ist nicht dem Finanzamt, sondern dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu melden. Die coronabedingte Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze gilt nicht für Erwerbsminderungsrentner, also gelten für Sie die 6.300 Euro pro Jahr.