Bonus Auszahlung im April
Hallo, habe da mal eine Frage. Ich bin seit 15. März Student und habe im April 2012 noch eine Bonus Zahlung für das Jahr 2011 erhalten Warum muss ich im April Studentenversicherung und KV Beitrag von dem Bonus zahlen? In diesem Fall greift doch diese Märzregelung nicht oder? Theoretisch zählt der ausgezahlte Bonus im April doch für das Jahr 2012 oder? Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
2 Antworten
Mein Arbeitsverhältnis wurde von meiner Seite zum 15.03.2012 gekündigt und die Bonuszahlung kam ende April mit Abrechnung und Lohnsteuerbescheinigung vom 01.04.2012 bis 30.04.2012
So wie du es schilderst, handelt es sich um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nach Ausscheiden. In der Sozialversicherung gilt das Entstehungsprinzip. Der Bonus ist also dem Jahr 2011 zuzuordnen. Wird er mit der Entgeltabrechnung für den Monat April 2012 abgerechnet, sollte es SV-frei sein weil du für April keine Sozialversicherungstage mehr hast. Wurde der Bonus mit der Entgeltabrechnung für den Monat März abgerechnet, greift die Märzklausel noch und es muss bis zur Beitragsbemessungsgrenze noch verbeitragt werden. In welchem Monat muss der Bonus nun abgerechnet werden? Wird der Bonus in deiner Firma üblicherweise im April des Folgejahres ausbezahlt, muss das auch bei dir als ausgeschiedenem Arbeitnehmer so gemacht werden. Wird der Bonus üblicherweise vor April ausbezahlt, gilt das auch für dich, obwohl du bereits ausgeschieden bist. Also "es kommt darauf an" :-)