Kündigung?

2 Antworten

du bekommst bis zum 31.5. deinen Lohn

Du mußt unbedingt zum Arbeitsamt und denen davon unterrichten, und die Kündigung am besten mitnehmen, ansonsten kannst du Probleme mit dem Arbeitsamt bekommen...

also keine Zeit vergeuden, du bist verpflichtet umgehend(!) das AA zu informieren...

janik 
Fragesteller
 18.05.2023, 20:48

Hallo danke für deine schnelle Antwort

also müsste ich meinen normalen Lohn bekommen noch für diesem Monat?

ich wollte morgen zum Amt gehen und mich Arbeitssuchet melden

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tellerchen  18.05.2023, 21:13
@janik

du bekommst deinen vollen Lohn, wenn der AG deine Arbeitsleistung nicht möchte, muß er dich freistellen, und das auch dir natürlich bezahlen, ich wurde 2006 damals 1,5 Jahre freigestellt, weil der AG mich nicht mehr in seinem Betrieb haben wollte...bei vollem Lohn und Urlaubs und Weihnachtsgld damals...ich gehe mal davon aus, das der AG das schon irgendwo gemeldet hat... du mußt auf jedenfall nach kenntnis(!) nicht nach Kündigungstermin sofort zum AA, ansonsten bekommst du Probleme mit der KK oder rentenversicherung...je eher du beim AA bist, umso besser für dich....

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wenn der Betrieb dich während der Kündigungszeit freigestellt hat, dann muß er diese Zeit auch so bezahlen als wenn du gearbeitet hättest, somit mußt du für einen vollen Monat Gehalt/Lohn bekommen.

janik 
Fragesteller
 18.05.2023, 20:46

Danke für die schnelle Antwort

also müsste ich meinen normalen Lohn bekommen für diesen Monat?

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Schubert610  18.05.2023, 21:00
@janik

ja, der AG darf natürlich den Resturlaub und eventuelle Überstunden mit einberechnen, und wenn das nicht reicht zahlt er eben die Tage die er dich freigestellt hat aus eigener Tasche, somit wird es ein voller Monat mit Gehalt werden.

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