Kreditprolongation ohne Absprache mit Bürgen

2 Antworten

Was ist denn Inhalt der Bürgschaftserklärung, insbesondere: Ist diese zeitlich begrenzt? Falls nicht, ist das rechtens. Du bist Dir über einen ganz wesentlichen Punkt offenbar nicht im klaren: Wenn das Darlehen nicht prolongiert worden wäre, hätte es zurück gezahlt werden müssen. Du als Bürge bist da mit in der Haftung. Hättest Du das Darlehen bedienen können?

Was steht im ursprünglichen Vertrag ? Bei der Laufzeit von (Bank-)Verträgen handelt es sich rechtlich um Fristen, die zeitliche Grenzen für die Geltendmachung von Rechten durch beide Vertragsparteien darstellen. An die Einhaltung oder Versäumnis einer Frist knüpft der Gesetzgeber verschiedene Rechtsfolgen wie etwa den Schuldnerverzug. Um diese Rechtsfolgen zu vermeiden, können sich die Vertragspartner im Bankwesen des Instruments der Prolongation bedienen. Prolongationen sind nur bei Bankverträgen erforderlich, in welchen eine Laufzeitbefristung vertraglich vorgesehen war, die – aus welchem Grund auch immer – von mindestens einem der beteiligten Vertragspartner nicht eingehalten werden kann oder eingehalten wird, um danach zur Vermeidung der Rechtsfolgen ihres Ablaufs zu einer Verlängerung ansteht. Daraus folgt, dass es sich bei der Prolongation regelmäßig um eine Vertragsänderung handelt, die durch die beteiligten Vertragspartner angenommen werden muss. Dabei stellt das Angebot diejenige Vertragspartei, die eine Verlängerung der vertraglich vorgesehenen Laufzeit begehrt. Prolongationen setzen mithin voraus, dass lediglich die Laufzeit und der Zins verändert wird, während die übrigen Vertragsbedingungen weiterhin unverändert bleiben. Die Vertragsänderung hat in der Form zu erfolgen, die bei dem ursprünglichen Vertrag verwendet worden war. http://de.wikipedia.org/wiki/Prolongation