Ich habe eine Versorgungsvollmacht über den Tod hinaus, eine Patientenvollmacht auch.?

3 Antworten

Eine Vollmacht besagt nichts darüber, wem das Gutachten zusteht. Ich würde sagen, Du hast bei der Bank einfach Glück gehabt daß man dort die Dinge nicht so genau genommen hat.

Das Guthaben zusteht...

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Die Bausparkasse will deshalb einen Erbschein, damit sie ein amtliches Dokument in den Händen hat, bei dem alle Erben genannt werden. Das ist bei den Vollmachten halt nicht gegeben.