Können sich Fußgänger wegen Fahrerflucht strafbar machen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Verkehrsunfallflucht.

Sieh Dir das mal an. 31 Jahre her, noch immer gültig:

https://www.youtube.com/watch?v=2Q4kj0ZXElU

und ebenso:

https://www.youtube.com/watch?v=T1yNVgdL9DQ

Beide Filme sind sehenswert. Leider gibt es die Serie nicht mehr.

§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder

2. berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Nenne es Unfallflucht, dann ja!