Kleinunternehmer Wechsel zur Regelbesteuerung?

2 Antworten

Das Finanzamt aber sagt mir, ich muss jetzt 5 Jahre die Regelbesteuerung durchführen.

und

Lt. Auskunft der Mitarbeiterin vom Finanzamt, habe ich keine andere Wahl, als 5 Jahre Regelbesteuerung durchzuführen

Das ist natürlich völliger Unsinn und man sieht hier mal wieder sehr deutlich, warum das Finanzamt keine Befugnis hat zur steuerlichen Beratung. Die haben da schlichtweg keine Ahnung.

Zur Erklärung:
Die Bindefrist von 5 Jahren gilt dann, wenn ein Kleinunternehmer freiwillig auf die KU-Regelung verzichtet.

Wenn aber jemand Regelunternehmer wird, weil die Umsatzgrenzen gesprengt werden, ist das nicht freiwillig. Bei Unterschreiten der Umsatzgrenzen ist man wieder Kleinunternehmer.

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Was die öffentlich-rechtliche Stiftung betrifft, so solltest du dir den Vertrag ansehen, den ihr geschlossen habt. Wenn da drinsteht, dass die Stiftung 100 bezahlt, kannst du nicht 119 in Rechnung stellen.

Wenn das so ist, hast du zwei Möglichkeiten:

Entweder du machst weniger Umsatz (ein Ziel, was ich nicht recht nachvollziehen kann).

Oder du gliederst aus, indem du nur für die Stiftung ein anderes Unternehmen, etwa eine GbR, gründest. Als Einzelunternehmer würde das nicht gehen, da es aus Umsatzsteuersicht immer nur ein Unternehmen gibt.
 

EnnoWarMal  03.09.2017, 11:24

Ein paar Absätze hätten der Sachverhaltsdarstellung sicherlich gutgetan. Man schreibt ja, weil jemand anders das lesen soll, oder?

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Bin mir nicht sicher, ob dieser Artikel für Dich relevant ist: http://www.iww.de/sb/archiv/umsatzsteuer-aktuelles-umsatzsteuerrecht-fuer-stiftungen-f26265

Ggf. kannst Du daraus eine Lösung für dein Problem ableiten.

Die hiesigen Speziallisten werden Dir aber sicherlich noch ausführlich antworten können.

EnnoWarMal  03.09.2017, 11:30

Da hast du was verwechselt. 

Nicht der Fragesteller ist eine Stiftung, sondern er arbeitet nur für eine.

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Juergen010  03.09.2017, 12:55
@EnnoWarMal

Nöö, nöö ;-)

War volle Absicht, da es ja offensichtlich ziemliche Abgrenzungsproblematiken bei den Stiftungen im Hinblick auf die umsatz- bzw. vorsteuerliche Würdigung von Leistungserbringungen gibt.

Aber ehrlich gesagt, kann ich diese "Sonder-Sonder-Sonder-Regelungen" auch nicht mehr nachvollziehen.

Um das halbwegs kausal verstehen zu können, fehlen mir offenbar  entscheidende IQ-Punkte. Bin mir sicher, dass beim Lesen des Artikels einige meiner Synapsen abgeraucht und durchgebrannt sind. ;-)

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