Betriebskosten als nebenberuflicher Freiberufler absetzen?

1 Antwort

Natürlich gehört die Kamera und die übrige Ausstattung zu deiner betrieblichen Sphäre und die Anschaffungskosten sind abzugsfähig.

Allerdings nur über die Zeit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Man wird hier wohl drei Jahre ansetzen müssen.

In den 2.800 Euro stecken 447 Euro an Vorsteuern drin. Es ist oft fraglich, ob die Beibehaltung des KU-Status tatsächlich wirtschaftlich sinnvoll ist.

Solltest du in den 60 Monaten (5 Jahren) nach Anschaffung des Equipments zur Regelbesteuerung wechseln, wäre die Vorsteuer entsprechend anteilig zu deinen Gunsten zu berichtigen. Diese 5 Jahre sind unabhängig von der Abschreibungsdauer.

Beendest du deinen Betrieb, ist der Unterschied zwischen Buchwert und Verkehrswert zu versteuern.