Betriebskosten als nebenberuflicher Freiberufler absetzen?
Hallo,
erst einmal finde ich es toll, dass es diese Seite hier gibt. Nun zu meiner Frage:
Ich bin zurzeit Auszubildender zum Mediengestalter und nebenberuflich angemeldeter Freiberufler (ebenso im Bereich Mediengestaltung) als Kleinunternehmer. (< 17 500 EUR jährlich). Somit zahle ich keine Umsatzsteuer bzw. habe einen Vermerk auf meinen Rechnungen.
Da ich auch Fotografie bzw. Filmschnitt anbiete, habe ich vor mir eine neue Kamera zuzulegen. (Wert mit Objektiv, Ausstattung ca. 2.800EUR)
Nun ist meine Frage, ob ich die Kamera + Ausstattung absetzen kann?
Würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen. Schönes Wochenende euch allen!
1 Antwort
Natürlich gehört die Kamera und die übrige Ausstattung zu deiner betrieblichen Sphäre und die Anschaffungskosten sind abzugsfähig.
Allerdings nur über die Zeit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Man wird hier wohl drei Jahre ansetzen müssen.
In den 2.800 Euro stecken 447 Euro an Vorsteuern drin. Es ist oft fraglich, ob die Beibehaltung des KU-Status tatsächlich wirtschaftlich sinnvoll ist.
Solltest du in den 60 Monaten (5 Jahren) nach Anschaffung des Equipments zur Regelbesteuerung wechseln, wäre die Vorsteuer entsprechend anteilig zu deinen Gunsten zu berichtigen. Diese 5 Jahre sind unabhängig von der Abschreibungsdauer.
Beendest du deinen Betrieb, ist der Unterschied zwischen Buchwert und Verkehrswert zu versteuern.