KK bucht nicht ab?

2 Antworten

Dann bist Du momentan wohl über die Rente pflichtversichert. Man kann/muss nicht gleichzeitig freiwillig versichert sein, das wäre doppelt.

Die Frage ist nun, giltst Du als hauptberuflich selbständig oder als nebenberuflich selbständig. Im ersten Fall würde der Abzug bei der Rente entfallen (und Du würdest vielleicht einen Zuschuss zur freiwilligen KV bekommen), im zweiten Fall würdest Du viel Geld sparen, weil Du durch die Rente bereits ausreichend versichert wärst.

Soll man das klären oder wird es nie auffallen? Keine Ahnung. Es kann aber schnell zu hohen Nachzahlungsbeträgen kommen, die man entsprechend zurücklegen sollte, da sonst die KV-Karte gesperrt wird.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiA3pKRja7_AhUEP-wKHZuSCNoQFnoECAgQAw&url=https%3A%2F%2Frentenbescheid24.de%2Fkeine-kvdr-wegen-hauptberuflich-selbststaendiger-taetigkeit%2F%23%3A~%3Atext%3DSie%2520fragen%2520%252D%2520der%2520Rentenberater%2520antwortet%26text%3DDamit%2520ist%2520klargestellt%252C%2520dass%2520ein%2Cer%2520diese%2520selbstst%25C3%25A4ndige%2520T%25C3%25A4tigkeit%2520aus%25C3%25BCbt.&usg=AOvVaw1w3aVcOyp0NJA3-FW7w-G_

Wahrscheinlich geht die KK irrtümlich davon aus, dass du mit Bezug der Rente nicht mehr berufstätig bist. Daher würde ich mich melden.

altsteirer 
Fragesteller
 06.06.2023, 07:25

Das wäre natürlich der richtige Weg, ich habe erstmal gedacht ich mach den Vogel Strauß.

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