Versicherung bucht den Versicherungsbeitrag nicht mehr ab. Ist der Schutz noch gewährleistet?

2 Antworten

Da Sie eine Abbuchungsverienbarung vereinbart haben, befindet sich die Versicherung im Annahmeverzug.D.h. es besteht zwar für den Zeitraum weiterhin Zahlungspflicht für Sie, eigentlcih ist dasd aber Aufgabe des Versicherers.Auf Ihren Versicherungsschutz hat das keinerlei Einfluss.Netterweise kann man jedoch schon einmal nachfragen, wo denn das Problem liegt.Meist handelt es sich um Tippfehler in Zeiten von IBAN.

Mit freundlichen Grüßen,

Benjamin Stieß

Versicherungsfachmann IHK

Am besten du rufst mal bei deiner Krankenkasse an. Ich schätze es handelt sich nur um einen Fehler in der Buchhaltung. Dein Versicherungsschutz muss trotzdem weiterhin bestehen, aus einem internen Abrechnungsfehler kann dir die Versicherung schließlich keinen Strick drehen!