Kann ich während des Trennungsjahres Aktien für mich kaufen?

1 Antwort

Nach §1384 BGB ist Stichtag für die Bestimmung des Zugewinnausgleichs der Tag der Kenntnisnahme (Zustellung) des Scheidungsantrags des einen Ehegatten an den anderen.

Ob Du also nun Geldbeträge auf ein Tagesgeldkonto legst oder in einen Aktiensparplan investierst, spielt nur insofern eine Rolle, als daß Dir nicht vorzuwerfen sein sollte (§1375 BGB), daß Vermögen verschwendet wurde, um den anderen Ehegatten zu schädigen. Wählst Du also nach allgemeinem Dafürhalten Fonds aus, die für langfristige Sparpläne geeignet sind, sollte dies ok sein und wird auch nicht einen deutlichen Unterschiedsbetrag im Zugewinnausgleich ausmachen.

Intruder07 
Fragesteller
 07.01.2015, 08:14

Möglicherweise habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Ich will kein vorhandenes Vermögen investieren, sondern monatlich einen kleinen Betrag an die Börse tragen und so langfristig Aktiensparen betreiben. Dabei geht es auch nicht um Fonds, sondern um einen kleinen, feinen Strauß von Einzelwerten. Wie sieht das aus?

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gandalf94305  07.01.2015, 08:53
@Intruder07

Der Zugewinnausgleich beginnt mit dem Tag der Heirat zu ticken und hört mit dem Tag der Kenntnisnahme des Scheidungsantrags bei der Gegenseite auf zu ticken.

Da Du das Geld, das hier investiert werden soll, nicht aus der dünnen Luft durch magische Beschwörung erzeugen wirst, nehme ich an, daß Du diese Mittel ohnehin bereits hast bzw. in der nächsten Zeit (z.B. per Gehalt) erhalten wirst. Somit unterliegen diese ohnehin dem Zugewinnausgleich.

Wo diese nun investiert werden, spielt keine Rolle, denn sie existieren als solche. Allerdings solltest Du keine gezielte Verschwendung (z.B. Kauf riskanter Fonds bzw. von Pennystocks) betreiben, die im Gegensatz zu Deinem bisherigen Investitionsverhalten steht, da dies nämlich zu Ergänzungsansprüchen Deiner Noch-Ehefrau führen kann.

Wenn Du also "kleinen, feinen Strauß von Einzelwerten" qualifiziert und nach allgemein für sinnvoll zu erachtenden Kriterien auswählst, dann ist das sicher ok.

Wenn Du zur Finanzierung dieser Anlage jedoch (in Abweichung vom ehelichen Berufsverhalten) nun speziell die nächsten Nächte durcharbeitest, um ein zusätzliches Einkommen zu erhalten, dann würde ich davon abraten, da dieses Zusatzeinkommen auch unter den Zugewinnausgleich fällt.

Alles klar? :-)

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