Kindergeldanspruch zwischen freiw. sozialen Jahr und Studium

2 Antworten

März bis Oktober sind leider keine 4 Monate (ÜBergangszeit), sondern eben 7 Monate.

Ich würde versuchen die Sache mit dem Praktikum, weil eben für Studium grundvoraussetzung, als Ausbildungszeit annerkannt zu bekommen.

Du hast ohne Arbeit einen Kindergeldanspruch solange du unter 21 Jahre alt bist. Ansonsten erhälst du Kindergeld nur, wenn du in einer Ausbildung bist. Wenn das wirklich Pflicht für dein Studium ist, dann würde ich versuchen, es als Ausbildungszeit anerkennen zu lassen. Ob es aber wirklich klappt, kann dir nur die Kindergeldkasse sagen. Wahrscheinlich würde eine Zusage zu Studium dem hier noch etwas Nachdruck verleihen.