Zweitwohnsitz bei Schulwechsel in ein anderes Bundesland? Kindergeld ummelden?

gefragt von sonnenkind068 am 22.06.2009 um 18:35 Uhr

Hallo an alle Experten,

ich komme auch gleich zu meiner Frage. Wir wohnen im Land Brandenburg und mein Sohn (16 J.) kann an einem Oberstufenzentrum einen Berufsqualifizierenden Lehrgang in Berlin absolvieren, aber nur wenn der Wohnsitz auch in Berlin ist. Nun kann ich meinen Sohn für einige Monate bei meinem Bruder anmelden. Aber muss ich das auch der Kindergeldstelle melden oder kann ich ihn dort mit Zweitwohnsitz anmelden ohne, dass ich das Kindergeldstelle melden muss oder ändern muss? Ich würde den Zweitwohnsitz so begründen, weil auch der Wahrheit entsprechend, sich sein Fahrt weg verkürzen würde. Ich freue mich über rege Tips und Ideen, vielen Dank,

viele Grüße sonnenkind

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wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 22. Juni 2009 18:48
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ich würde es nur zur Sicherheit mit einer kurzen Notiz an die Familienkasse melden, das der Sohn sich wegen Schulbedürfnissen in Berlin aufhält, aber sich an der Sorge und der Zugehörigkeit zum heimischen Haushalt ncihts ändert.


anonym
beantwortet von sonnenkind068 am 22. Juni 2009 18:55
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Kommentar

vielen dank, das ist schon sehr hilfreich.ich dneke auch, dass das ausreicht. meine sorge ist nur, dass verlangt wird, dass dann das kindergeld auch umgemeldet werden muss.

gruß

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 22. Juni 2009 19:15

Das ist ja kein dauernder Wohnsitzwechsel.

Kommentar von Ab25270aca50e6fc0b7d501f1fe5280bsmallLissa am 23. Juni 2009 22:55

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