Kann man sich für die Vergangenheit arbeitslos melden?
Hallo,
folgendes Problem: Ich habe bis Ende März 2010 studiert. Ab Juli 2010 habe ich eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Uni bekommen (dies war mir schon Ende März 2010 bekannt). Die drei Zwischenmonate habe ich damit verbracht Urlaub zu machen. Nun hat mir aber jemand erzählt, dass ich mich unbedingt hätte arbeitslos melden sollen, wegen den Rentenansprüchen?! Ist das so? Wenn ja, kann ich mich im nachhinein arbeitslos melden für den Zeitraum?!
-
3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Ja, sinnvoll wäre eine solche Meldung gewesen. Rückwirkend ist dieses jedoch nicht mehr möglich! Aber mach dir jetzt nicht zu große Gedanken. Diese Monate schmälern deine Rente nicht, sondern können nur ggf. auf die notwendigen Beitragsjahre angerechnet werden.
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Wer 3 Monate Urlaub gemacht hat, kann nicht gleichzeitig 3 Monate arbeitslos gewesen sein. Meldung f. vergangende Zeiten ist nicht machbar. Du hast in diesen 3 Monaten eine Leerzeit im Versicherungskonto, da keine Arbeitslos-Meldung vorlag. Bei Nicht-Zahlung von Arbeitslosengeld entgeht Dir kaum Rente, denn beitragsfreie Zeiten haben eigentlich keinen Wert mehr, helfen aber Wartezeiten zusammenzubringen.
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Natürlich kann man sich nicht rückwirkend arbeitslos melden. So etwas hätte man sich vorher überlegen müssen. In den drei Monaten wäre dann aber der Urlaub nicht möglich gewesen,da du ja dem "Arbeitsamt" hättest zur Verfügung stehen müssen.
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
nein
verpennt......so geht das nicht
urlaub gemacht und dann noch rentenansprüche geltend machen.... wo man keinen anspruch hat - tolle einstellung !!!
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Du kannst freiwillig für die Zeit Beiträge an die Rentenkasse abführen. Das macht immer Sinn, weil 3Monate bei bestimmten Sachen entscheidend sein können, wenn die dann mal fehlen, ärgert es einen für die Vergangenheit.
Tolle Beispiele dafür seind Zeit für Erwerbsminderungsrechten oder Renten für langjährig Versicherte oder bei Maßnahmen wo entweder das Arbeitsamt oder die DRV zuständig ist, die DRV ist bei bestimmten Raha-Maßnahmen entschieden kulanter als das Arbeitsamt.
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Rückwirkend geht das nicht! Wegen der Rente hast du sowieso das Problem, das alles immer mehr auf deine Schultern abgewälzt wird. Denke einfach in jungen Jahren(also jetzt) an dein Auskommen im Alter!! Gruß Z... .
-
Antwort von garbser 20.04.2013
Die Antwort auf deine Frage findest du im Gesetz: § 161 SGBIII Abs. 2 § 161 Erlöschen des Anspruchs (2) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind. Also, du kannst immer noch rückwirkend einen Antrag stellen. Ob du für den Zeitraum Leistungen bekommst kann ich nicht sagen, aber die Zeiten sind dadurch für die Rente dokumentiert. Viel Erfolg!
-
Die Frist f. Zahlung ist am 31.03.11 abgelaufen, denke ich, leider, Idee ist grds. gut.