Kindergeld zurückzahlen?

2 Antworten

Ich denke, die Rückforderung für den halben Monat ist rechtswidrig. Denn in § 66 Absatz 2 EStG ist geregelt, dass das Kindergeld immer für den vollen Monat zu zahlen ist. § 66 EStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Eine hälftige Rückforderung ist deshalb ausgeschlossen.

Erstmal mein Beileid.

Zum anderen, du wirst genug anderes um die Ohren haben als dich mit der Kindergeldkasse um 110 € zu streiten. An deiner Stelle würd ich einmalig einen Einspruch einlegen und wenn der nicht funktioniert, zahl die 110 € zurück, das tut wahrscheinlich weniger weh, als das ganze Theater um das durchzuboxen.

Andri123  08.07.2022, 23:33

Leider muss man sich ja gerade in Trauerfällen um vieles kümmern. Und wenn man plötzlich Bestattungskosten zu tragen hat, hat man nicht unbedingt 110,-€ übrig.

0