Hallo, ich soll ca. 5700,-€ Kindergeld aus der Ausb.zeit meines Sohnes zurückzahlen.

3 Antworten

Anfang Juli bekam ich eine Zahlungsaufforderung von der Inkassoabteilung

Ich habe den Eindruck, dass uns wesentliche Teile des Sachverhalts vorenthalten werden: Eine Zahlungsaufforderung kommt nicht aus heiterem Himmel, da ist vorher ein Bescheid ergangen. Auf diesen Bescheid ist nicht gezahlt worden und dann ist die Inkassoabteilung tätig geworden, hat zur Zahlung aufgefordert und gemahnt.

Du hättest nicht gegen die Mahnung Rechtsmittel einlegen sollen, sondern schon gegen den Rückforderungsbescheid und gleichzeitig die erforderlichen Nachweise erbringen müssen. Es ist mir nur schwer verständlich wieso Du das nicht gemacht hast. Jeder Bescheid enthält eine ausführliche Rechtsmittelbelehrung. Da kann niemand behaupten, er sei nicht informiert worden.

Ich sehe somit ganz schwarz für Dich. Du hast den Bescheid bestandskräftig werden lassen und kommst um eine Rückzahlung mit Sicherheit nicht herum.

Hallo Biggi, 5700,- Euro, das ist bitter !

Bei der Rückforderung vom Kindergeld spielt es leider keine Rolle, ob jemand aus Unwissenheit, Schusseligkeit, Nachlässigkeit oder Absicht falsch gehandelt hat. Auch wenn man „nur“ vergessen hat wichtige Meldungen zu machen kann das zu Rückforderungen führen.

Als Schadensbegrenzung kann ich hier nur folgendes empfehlen: In einigen Fällen geht die Behörde auch darauf ein, die Zahlung in Raten abstottern zu dürfen. Man muss jedoch schriftlich um eine Ratenzahlungsvereinbarung bitten und diese auch begründen.

Was macht Dein Sohn jetzt nach der Ausbildung ? Evtl. kannst Du den Sohnemann bei dieser Gelegenheit gleich einmal mit ins Boot ziehen. Teilt euch den Spaß. Ab einem gewissen Alter muss man ganz einfach lernen, Behördenangelegenheiten ernst zu nehmen. Geteiltes Leid ist halbes Leid ! Es soll auch ihm eine Lebenserfahrung sein ! K.

was kann der Sohn dafür wenn die Mutter das Geld immer bekommen hat? Das ist schuld der Mutter in meiner Sicht.

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@Girl1708

woher weißt du, dass das Geld an die Mutter ging ? Kindergeld kann u.U. auf besonderen Antrag an das AZUBI Kind "abgezweigt" werden, dann erhält das Kind selbst das KiGeld.

Die Mutter kann dann nicht mehr tun, als das Kind darüber zu informieren, was an Nachweise für den rechtmäßigen Bezug von KiGeld von der Kindergeldkasse verlangt wird.

Manche Kinder sind halt in behördlichen Belangen ziemlich schlampig. Bis dann das "Böse Erwachen" in Form einer hohen Rückzahlung ins Haus flattert.

Strafe muß SEIN......

Etwas LEBENSERFAHRUNG kann nie schaden ‼️🤷

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@Gaenseliesel

Wenn die Mutter Kindergeld zu zahlen hat das ist es das Geld was der Sohn bekommt. D.h. Das der Sohn ihr dabei nicht helfen muss sonder sie es ihrem zurück gibt theoretisch weil die Kinder Geld stelle gibt es ihm alles zurück. Die Mama hat das alles falsch gemacht!

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@Girl1708

Du kennst anscheinend die Familienverhältnisse der Fragestellerin ☝️

Ich habe auch Kinder und hatte seinerzeit darauf geachtet, dass die geforderten Nachweise pünktlich an die KiGeldKasse geschickt werden..... damit mir nicht genau das passiert, was oben geschildert wird ‼️

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@Gaenseliesel

Ne ich kenne sie nicht aber habe selber einen Mutter. Und ich kann mir nicht anders vorstellen warum sie das Geld zurückgeben muss. Kindergeld stelle weis genau ab wann es aufhören muss der Mama zu zahlen & da das Kind und er Ausbildung ist erhält das Kind das Kindergeld sobald es 18 Jahre ist. Also logisch denken ist da nur erfreulich. Warum sollten die sonst das Geld zurück wollen wenn das Kind das Geld zu steht. Ich kenne mich mit solchen Fällen halt geht aus 😝

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@Girl1708

Blödsinn !

Das Kindergeld steht in erster Linie den Eltern zu ☝️ die Ki- Kasse korrespondiert über erforderliche Ausbildungsnachweise mit den Bezugsberechtigten(den Eltern !) egal wie der Auszubildende das Ki.Geld erhält.

Die Mutter hat den (wohl auswärts untergebrachten) Sohn deshalb wiederholt um Nachweise für die Ki.Geld Kasse gebeten..... FAZIT: werden Nachweise zu spät oder gar nicht eingereicht, weil's dem Sohn am A..... vorbei geht, hält sich die Kindergeldkasse l e i d e r an die bezugsberechtigten Eltern betr. Rückzahlung ☝️ So sieht's aus ‼️

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@Gaenseliesel

Wenn kind in der ausbildung ist ubd auch 18 jahre dan steht es dem kind zu !

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@Girl1708

Sorry..... auch diese Aussage von dir ist nicht in Stein gemeißelt ‼️‼️‼️

du hast leider "0" Ahnung von dieser Materie 😴 und solltest dich nur bei solchen Fragen zu Wort melden, von denen du tatsächlich etwas verstehst. 🤷

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