Kindergeld - Zählen vom Arbeitsgeber erstattete Reisekosten mit zum Einkommen?
Mein Sohn (über 18 Jahre) macht eine Ausbildung im 3. Lehrjahr. Von August bis Dezember bekam er vom Arbeitgeber Reisekosten also einen Fahrtkostenzuschuss und Verpflegungsgeld, weil er einen Praxiseinsatz an einem anderen Ort hatte.
Wird dieses Geld irgendwie bei der Kindergeldberechnung als Einkommen berücksichtigt, d.h. wenn ja, würden wir den Grenzbetrag von 7680 Euro überschreiten,
Wenn wir erhöhte Werbungskosten ansetzen (Fahrten zur Berufsschule, Fahrten zur Arbeit von Januar bis Juli, PC usw.) , liegen wir unter der Grenze.
3 Antworten
Die Zuschüsse mindern grundsätzlich die Werbungskosten.
Für diese Dienstreisen könnte er ja Verpflegungspauschalen, Kilometergelder usw. ansetzen.
Die ERstattungen gehen dagegen, sie sind kein Einkommen (dann hätte er die der Lohnsteuer unterwerfen müssen. In so fern ist es günstiger, denn wenn die Kosten, nach Abzug dieser Erstattungen unter 920,- Euro sind, bekommt er die Pauschale von 920,- trotzdem.
Reisekosten zählen nicht als Einkommen, im Gegenteil es sind Mehraufwendungen wie Fahrtkosten- Verpflegungskosten- Übernachtungskosten etc. die so zu Hause nicht angefallen wären. Um die Dienstreise steuerrechtlich sauber abzurechnen muss im Anschluss vom Arbeitnehmer eine Reisekostenabrechnung und vom Arbeitgeber eine entsprechende Verrechnung mit dem nächstmöglichen Entgelt vorgenommen werden.
Hallo, es ist ganz wichtig, die Belege zu sammeln, über alles was angefallen ist.Normalerweise ist es kein Einkommen wenn man Zuschüsse zum Fahrgeld und Verpflegungsmehraufwand bekommt.Auch bitte für den Verpflegungsmehrwaufwand die Quittungen sammeln.Egal ob Apfel oder Colaflasche.Denn bei über 10 Stündiger Abwesenheit von deiner Wohnung steht es dir zu (ihm) zu.