Einzelunternehmen - Fahrkosten, Einlagen, Miete, AfA, Quittungen, Telefon korrekt buchen? Steuererklärung?

3 Antworten

Wir wohnen auf dem Land und der leider einzige Steuerberater in der Umgebung hat uns, trotz horrenden Kosten, schon einmal falsch beraten

Ich habe die erst 7 Jahre meines Daseins als StB auf dem Land verbracht (ich stamme vom Dorf) gute Honorare ließen sich da nie durchsetzen.

Diese Fahrten nehmen wir mit dem im Privatbesitz befindlichen KFZ vor und rechnen pro gefahrenen km (Hin- und Rückfahrt) 30ct als Betriebsausgabe.

alles richtig.

 dürfen diese Fahrten ebenfalls geltend gemacht werden? Wenn ja, welche Nachweise müssen dem Finanzamt vorliegen (z.B. kein Ticket, da Messeeintritt kostenfrei)?

ja. Man wir es Euch glauben. Es ist ja bekannt, dass es die Messen gibt.

Beispiel: 2018 wurden 20.000 EUR als Privateinlage auf dem Geschäftskonto eingezahlt. 2019 wurden 25.000 EUR als Einkommen ausgezahlt bzw. waren diese am Ende des Jahres als Gewinn übrig.

Einlagen und Entnahmen haben keinen Einfluss. Der Überschuss wird versteuert. wie ihr das Geld verwendet ist Eure Sache.

Wir arbeiten von Zuhause aus, wobei das Gäste- und Esszimmer bereits fast vollständig als Lager und Büro umfunktioniert wurde.

Das "fast" ist das Problem. Die anteiligen Kosten für ausschließlich gewerblich genutzte Räume könnt Ihr ansetzen.

Wir bekommen dafür eine normale Quittung,

Wenn Du mir nun noch schilderst, was eine unnormale Quittung ist, dann kann ich damit etwas anfangen.

Eine Quittung enthält:

Wer hat Was, an Wen, Wofür, Wann gezahlt?

"Quittung" Am 29. 07. 58,00 Euro (8,- Euro Umsatzsteuer enthalten) für ein Informationsgespräch von Fridolin Mayer erhalten. WFW Binder, Steuerberater. Adresse Unterschrift

Das ist eine Quittung

Für gebrauchte Gegenstände ist die BND (Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer) angemessen zu kürzen.

Wenn Corona vorbei ist und ich endlich komplett in Rente bin, werde ich doch noch einen Ratgeber für Leute schreiben, die lieber ihr eigener Steuerberater sein wollen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kollege wfwbinder hat eigentlich schon alles sehr gut beantwortet. Daher möchte ich nur noch ein wenig ergänzen.

Wie definierst Du "private Quittungen" ? Auch otto-office z.B. ist ein privates Unternehmen und stellt daher private Quittungen aus. Falls Du die Steuerpflicht des Rechnungsausstellers meinst, darauf kann es natürlich nicht ankommen, denn dies ist weder durch Dich noch durch einen BP lückenlos überprüfbar. Es ist völlig belanglos wer der Rechnungsaussteller ist. Alle Kosten die durch Dein Gewerbe verursacht wurden, sind Betriebsausgaben. Dabei noch ein Hinweis zur Umsatzsteuer. Ob Du Kleinunternehmer bist oder sonstige Befreiungsvorschriften greifen, wissen wir nicht. Ich gehe daher mal von USt-Pflicht aus. In Rechnungen von Nichtunternehmern (bei Dir als Private Rechnungen bezeichnet) dürften keine Vorsteuern ausgewiesen sein. Dann kannst Du natürlich auch keine Vorsteuern ziehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Steuerberater gibt es überall ohne ende.

Und die verlangen keine horrenden preise.

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Is nich