Kindergeld in der Ausbildung nach schulischer Ausbildung?

2 Antworten

Da liegst Du falsch.

Man kann mehrere/unterschiedliche Ausbildungen machen und solange man noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, bekommen Deine "Unterhaltspflichtigen" auch Kindergeld.

Solange du U25 bist und neben der Ausbildung nicht mehr wie 25 Wo./Std. arbeitest, gibt es Kindergeld. Es wird Kindergeld in 1. 2. usw.Ausbildungen gezahlt.