Neben der Ausbildung ein Kleingewerbe?

2 Antworten

Hallo, als pflichtversicherter Azubi in der GKV werden für einen selbstständigen Nebenjob keine Beiträge fällig. Pass nur auf, dass es nicht der Hauptjob wird.

Die Einnahmen aus der Selbstständigkeit müssen (einkommen)steuerlich deklariert werden, auch wenn Du wahrscheinlich am Ende des Tages keine Steuern zahlen wirst.

Viel Glück

Barmer

Soweit ich weiß, darf man als Gewerbetreibender nicht nur einen Arbeitgeber haben. Also musst du beachten, dass die Rechnungen nicht über die Firma sondern direkt an die Kunden verschickt werden.