Kindergeld & Familienversicherung trotz Gewerbe & Minijob als Schüler
Hallo zusammen,
ich suche schon seit langem nach einer Antwort auf meine Frage und bin jetzt auf finanzfrage.net gestoßen und hoffe auf eure Hilfe!
Folgende Situation liegt vor:
Person X (18 Jahre alt & Abiturient (bis 08/14 danach Ausbildung) hat einen Minijob (~350 EUR pro Monat) und möchte für Tätigkeiten im Online-Bereich ein Gewerbe anmelden um Einnahmen Rechtskonform abzuwickeln. Um ein Gewerbe kommt Person X so oder so nicht herum, ansonsten würde Person X Steuern hinterziehen.
Eine Anmeldung von Gewerbe ist ja erst einmal nichts kontraproduktives, aus meiner Sicht ergibt sich nur folgendes Problem:
Verliert X dann den Anspruch auf Kindergeld und die Mitversicherung durch seine Eltern aus der Familienkrankenkasse? Muss er sich selbst versichern?
Konkret meine Frage: Wie viel Euro darf Person X maximal pro Monat/Jahr verdienen damit er weiterhin Kindergeld + Versicherung behält, wenn er neben seiner Schulischen (später auch Beruflichen - also Ausbildung) Tätigkeit einem Minijob (seit 2013 ja bis 450€) nachgeht und zusätzlich ein Gewerbe betreibt.
Ich danke euch schon jetzt für eure Antwort!
Beste Grüße & noch einen schönen Abend!
1 Antwort
Hallo,
die beitragsfreie Mitversicherung über die Eltern endet bei Überschreiten von 385 EUR/Monat, im Minijob dürfen es 450 EUR sein.
Beim Kindergeld wird seit 2012 nicht mehr nach dem Einkommen des Kindes gefragt.
Hallo & Sorry wenn ich nochmal nachhake, aber:
heißt das dann, dass ich weiterhin bei den Eltern Versichert bleibe, wenn ich mit Minijob und Gewerbe zusammen nicht über 450 EUR erwirtschafte?
Liebe Grüße
Hallo Danke für die schnelle Antwort! Also so wie ich das jetzt Verstanden habe komme ich um die Versicherung gar nicht herum, also das selbst-versichern.
Denn: Mit meinem Minijob habe ich um die 320 EUR pro Monat und dann dürfte ich quasi nur noch 55 EUR verdienen, oder?
Nachtrag: Wie sieht es mit einem Kleingewerbe aus, gelten da selbige Grenzen?
Danke nochmal & Grüße