Kein Vertrag oder mündliche Abmachung, trotzdem zahlen?
Hallo,
Mein Auto steht in der Werkstatt. Ich habe vom Autohaus ein Ersatzwagen bekommen.
Habe nix unterschrieben und der Händler hat mir keine Kosten genannt. Er meinte dass er mir eine Vorführwagen nur deswegen gibt weil ich und meiner Familie seit Jahren bei ihm Kunden sind.
Ich dürfe mit dem Wagen allerdings nicht viel fahren und musste ihm zur Verdügung stehen zu jeder Zeit wenn er das Auto an anderen Kunden zeigen wollte.
Als ich das Auto zurückgegeben hab, meinte er ich sollte für die paar Tage 300Euro bezahlen.
Diese Kosten hat er pberhauot nicht erwähnt vorher und ich habe gar nichts dafür unterschrieben.
Ich will wissen ob er das Geld verlangen darf, mir kommt es wie Betrug vor.
Mehr Kontext:
Reparatur Kosten an meinem Auto sind vom Hersteller (Citröen) übernommen worden da es sich um bekannten Design relevanten Schäden handelte. Zeitraum war Dezember.
Vielen Dank.
Gruß
3 Antworten
Es gab weder eine ( nachweisbare ) mündliche noch eine schriftliche Vereinbarung, nach der Du für den Ersatzwagen pro Tag hättest X Euro bezahlen müssen / sollen.
Ergo ist diese nachträgliche Forderung nicht rechtens.
Dein Problem:
Dir steht überhaupt kein Ersatzfahrzeug auf Kosten der Werkstatt zu.
Alles nur mündlich abgesprochen.
Dass ein Ersatzfahrzeug Geld kostet, weißt so gut wie jeder!
Nun weise mal nach, dass dir dieses angeblich kostenfrei zur Verfügung gestellt wurde.
Viel Glück und Erfolg! 🍀🍀🍀
Grundsätzlich steht einem kein Ersatzwagen zu. Bei einer Herausgabe sollten jedoch die Kosten schon klar kommuniziert werden. Ich würd versuchen, zumindest nachzuverhandeln.