Kein Vertrag oder mündliche Abmachung, trotzdem zahlen?

3 Antworten

Es gab weder eine ( nachweisbare ) mündliche noch eine schriftliche Vereinbarung, nach der Du für den Ersatzwagen pro Tag hättest X Euro bezahlen müssen / sollen.

Ergo ist diese nachträgliche Forderung nicht rechtens.

Dein Problem:

Dir steht überhaupt kein Ersatzfahrzeug auf Kosten der Werkstatt zu.

Alles nur mündlich abgesprochen.

Dass ein Ersatzfahrzeug Geld kostet, weißt so gut wie jeder!

Nun weise mal nach, dass dir dieses angeblich kostenfrei zur Verfügung gestellt wurde.

Viel Glück und Erfolg! 🍀🍀🍀

Grundsätzlich steht einem kein Ersatzwagen zu. Bei einer Herausgabe sollten jedoch die Kosten schon klar kommuniziert werden. Ich würd versuchen, zumindest nachzuverhandeln.