Steuerliche Handhabung private Übernachtung+Wochenendpendeln Freiberufler
Hallo zusammen,
ich bin Freiberufler und habe ein Projekt an Land gezogen, das bis Jahresende geht. Es befindet sich in einer Stadt, die 300km entfernt ist. Ich habe die tolle Möglichkeit, unter der Woche bei Verwandten auf der Couch zu schlafen und dann am WE wieder nach Hause zu pendeln per Auto.
Nun meine Frage: Mir ist klar, dass ich für die Übernachtung keine Kosten in der EÜR ansetzen kann. Das ist auch ok.
Kann ich aber die Kosten fürs Pendeln ansetzen und wenn ja in welcher Höhe? Oder glaubt mir das Finanzamt dann nicht und sagt ich würde ja vor Ort beim Kunden wohnen?
Danke für eure Antworten!
2 Antworten
Auto im Betriebsvermögen?
Für die Fahrtkosten müssen diese nachgewiesen werden. Bahnfahrkarten, oder man hat den Betriebswagen genutzt.
Wenn das Auto nicht im Betriebsvermögen ist, die 30 Ct. Pro Kilometer ansetzen.
aber mehr als die Familienheimfahrten am WE würde ich nciht machen. Durch Inspektionsrechnungen kann man die Kilometer nachvollziehen.
egal, was das Finanzamt glaubt. Ob du nun beim Kunden vor Ort oder bei Bekannten wohnst, macht keinen Unterschied. Nachweisbar ist doch, dass du vor Ort beim Kunden bist. Und damit kannst du jeden gefahrenen km mit 30 Cent ansetzen (wenn mit Pkw) - oder die Kosten für andere Verkehrsmittel.
Wenn du einen Pkw in deinem Betriebsvermögen hast, dann ist die Sicht anders. Aber ich warte jetzt mal auf einen Kommentar, ob das so ist.