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2 Antworten

Auto im Betriebsvermögen?

Für die Fahrtkosten müssen diese nachgewiesen werden. Bahnfahrkarten, oder man hat den Betriebswagen genutzt.

Wenn das Auto nicht im Betriebsvermögen ist, die 30 Ct. Pro Kilometer ansetzen.

aber mehr als die Familienheimfahrten am WE würde ich nciht machen. Durch Inspektionsrechnungen kann man die Kilometer nachvollziehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

egal, was das Finanzamt glaubt. Ob du nun beim Kunden vor Ort oder bei Bekannten wohnst, macht keinen Unterschied. Nachweisbar ist doch, dass du vor Ort beim Kunden bist. Und damit kannst du jeden gefahrenen km mit 30 Cent ansetzen (wenn mit Pkw) - oder die Kosten für andere Verkehrsmittel.

Wenn du einen Pkw in deinem Betriebsvermögen hast, dann ist die Sicht anders. Aber ich warte jetzt mal auf einen Kommentar, ob das so ist.