Darf der Vermieter Wohnungen unbesehen vermieten?
Ich bewohne eine Wohnung ohne Heisswasser oder Heizung (Boiler kaputt, Vermieter kümmert sich nicht). Ich habe zum 15.2. gekündigt. Von Mietkürzungen habe ich aus Kulanz und um des lieben Friedens willen Abstand genommen. Nun habe ich erfahren, dass der Vermieter bereits einen neuen Mieter hat, der bereits einen Vertrag unterzeichnet hat. Wie daneben muß man sein, eine Wohnung zu mieten, die man persönlich nicht kennt? Da ich ein freundlicher Mensch bin, rate ich der betreffenden Person auch von der Wohnung ab, sobald ich sie erreiche (Unzumutbare Wohnverhältnisse, kein heisses Wasser/Heizung, undichte Fenster, energieökonomisch ist die Bude eine Katastrophe und ich halte es für billigend in Kauf genommene Körperverletzung hier jemanden wohnen zu lassen). Der Punkt ist: Ich beziehe ALGII, befinde mich in einer Umschulungsmassnahme, die mich zwingt, im Einzugsbereich zu bleiben (Bin auf ÖVM angewiesen). Leider war es mir aufgrund der Vorgaben der ARGE (Kaltmiete, Größe, etc) nicht möglich, bisher eine adäquate Wohnung zu finden, so dass davon auszugehen ist, dass ich zum Stichtag noch hierbleiben muss. Mieten wurden immer bezahlt, sollte kein Problem sein. Wie reagiere ich also auf (sicher kommende) Umzugsaufforderungen? So allmählich pressierts und ich bekomme etwas Angst...
1 Antwort
Ja!
Kümmer Dich nicht um Deinen Nachmieter, ob der noch bei oder von Sinnen ist.
Du scheinst nicht zu erkennen, dass Dir das Wasser bald bis zum Hals stehen wird.
Wenn Du so weitermachst und per 15.02. nicht ausgezogen bist, erhältst Du: Räumungsklage, Schadensersatzforderungen, Schufaeintrag und Besuch vom Gerichtsvollzieher. Und Deine nächste Selbstauskunft bei der Wohnungssuche wird Dir sehr schlechte Erfolgschancen einräumen.
Besinne Dich!