Darf der Vermieter Wohnungen unbesehen vermieten?

1 Antwort

Ja!

Kümmer Dich nicht um Deinen Nachmieter, ob der noch bei oder von Sinnen ist.

Du scheinst nicht zu erkennen, dass Dir das Wasser bald bis zum Hals stehen wird.

Wenn Du so weitermachst und per 15.02. nicht ausgezogen bist, erhältst Du: Räumungsklage, Schadensersatzforderungen, Schufaeintrag und Besuch vom Gerichtsvollzieher. Und Deine nächste Selbstauskunft bei der Wohnungssuche wird Dir sehr schlechte Erfolgschancen einräumen.

Besinne Dich!