Kaputte Türscheibe?

2 Antworten

Wenn er etwas beschädigt hat, was im Eigentum des Vermieters steht, greift hier eure Haftpflichtversicherung, sofern er da mitversichert ist (ist aber im Regelfall so).

Also Schaden dem Vermieter und zeitgleich der eigenen Haftpflichtversicherung melden.

Wenn dein Sohn hingegen dein eigenes Eigentum beschädigt, bleibst du auf dem Schaden sitzen bzw. kannst deinem Sohn maximal das Taschengeld kürzen.

Dafür hat man eine Haftpflichtversicherung, der man morgen also den Schaden meldet!

Alternativ:

Habt ihr eine Hausratsversicherung mit Glas oder eine eigene Glasversicherung, meldet ihr dieser den Schaden. Da es sich bei einer Glasversicherung um eine sogenannte Allgefahrenversicherung handelt, wird diese das bezahlen.