Kapitalertragssteuer bei dem Verkauf von geschenkten Aktien?

2 Antworten

Die KapESteuer wird nicht auf den Stückgewinn gerechnet, sondern auf den Verkaufsgewinn der verkauften Aktienzahl. Und ehe die KapESt abgezogen wird, wird noch der bis dahin ungenutzte Sparerpauschbetrag von max. € 801 abgezogen; vom Rest wird die KapESt berechnet, es sei denn, dass noch anrechenbare Verlustvorträge bestehen.

NeoOne 
Fragesteller
 20.02.2020, 07:19

Vielen Dank an LittleArrow und Zappzappzapp für Eure Antwort.

Ich bin mir nicht sicher ob ich es verstanden habe und fasse es mal zusammen.

Einstandskurs im Depot meiner Eltern 5€ je Aktie = 5000€

Wert der Aktien am Tag der Schenkung 10€ je Aktie = 10000€

In meinem Depot werden die Aktien zu 10000€ mit Einstandskurs 5000€ eingebucht.

Wenn ich die Aktien verkaufe mache ich einen Gewinn von 5000€ und muss für 5000€-801€=4199€ die Abgeltungssteuer in Höhe von ca. 1100€ bezahlen.

Ich habe keine Verlustvorträge und ich habe mehr als 10000€ an Jahreseinkünfte.

Stimmt meine Zusammenfassung?

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

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LittleArrow  20.02.2020, 23:31
@NeoOne

Danke für Deinen Kommentar.

Die Berechnung für die € 4.199 ist grob richtig.

Aber wo Du noch Deine Jahreseinkünfte von nur € 10.000 erwähnst:

In diesem Fall veranlasst Du die sog. Günstigerprüfung auf der Anlage KAP, Zeile 4.

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Ja, sofern nach Abzug des Sparerfreibetrages das Gesamteinkommen incl. der Kapitaleinkünfte über dem Grundfreibetrag liegt.