Fallen beim Verkauf einer geschenkten bzw. vererbten Wohnung Steuern an?

4 Antworten

Die einfache Frage:

Wann haben Deine Großeltern gekauft?

Entscheidend ist der letzte Erwerb bevor es mit dem Erben los ging. Um es anders zu sagen, wenn Die Eltern Deiner Mutter vor dem 07. 06. 2005 gekauft haben, kannst Du verkaufen ohne das es als privates Veräußerungsgeschäft gem. § 23 EStG (Spekulationsgeschäft) erfasst wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

1972 wurde die Wohnung gebaut und haben meine Großeltern die Wohnung erhalten. Danke. Mir war nicht klar, ob die Schenkungen und Vererbungen die Laufzeit von 10 Jahren jeweils neu starten lassen. Aber das klingt positiv für mich.

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Für Kinder gilt die günstigste Schenkungsteuerklasse I mit den prozentual niedrigsten Steuersätzen. Dazu gewährt das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz jedem Kind einen persönlichen Steuerfreibetrag in Höhe von € 400.000,--. Liegt der Steuerwert der Schenkung unter diesem Freibetrag und hat das Kind auch in den letzten 10 Jahren vom Schenker noch nichts bekommen, bleibt die Schenkung ganz schenkungsteuerfrei. Liegt der Wert über dem Freibetrag, stehen dem Finanzamt mindestens 7 % Schenkungssteuer zu. Wird der Freibetrag um mehr als € 75.000,--, aber höchstens € 300.000,- überschritten, erhöht sich der Steuersatz auf 11 %, danach und bis zu € 600.000,-- auf 15 % usw. Der Spitzensatz in der Steuerklasse I beträgt 30 %.

www.notar-veit.de

Die wesentlichste Angabe fehlt in Deiner Frage - wann wurde diese Wohnung angeschafft, bevor sie zum ersten mal in Eurer Familie weitervererbt oder verschenkt wurde. Denn mit diesem Jahr beginnt die die 10-Jahresfrist für die Besteuerung von Veräusserungsgewinnen beim Verkauf dieser Wohnung.

Da ein Teil dieser Wohnung bereits 2006 vererbt wurde ist es unwahrscheinlich, dass in diesem Fall seit der Anschaffung keine 10 Jahre verstrichen sind. Folglich sollte keine Besteuerung des Verkaufs erfolgen.

Das Thema Schenkungssteuer solle aussen vor sein, denn wäre diese angefallen, dann hättest Du bereits 2008 oder 2009 dazu eine Aufforderung vom Finanzamt bekommen.

Vielen Dank für die Antwort. Die Wohnung wurde 1972 erbaut und meinen Grosseltern im Tausch zu einem Grundbesitz gegeben.

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@Schwoerer

Es ist anzunehmen, dass der Tausch ebenfalls schon mehr als 10 Jahre zurück liegt. Damit brauchst Du Dir wegen der Steuer keine Gedanken mehr zu machen.

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wenn ich die Haltedauer des Schenkers anschaue, dann komme ich nicht auf 10 Jahre. D.h. ich muss Steuern bezahlen?

Nein: Nicht die Haltedauer der Schenkungsnehmerin, sondern Datum des Erwerbs des Schenkungsgebers ist maßgebend: Wurde die fragliche Wohnung vor Juli 2005 erworben, bevor sie 2008 erstmals an deine Mutter  verschenkt wurde, fällt dir keine Steuer n. § 23 EStG (Spekulationsgeschäft) an, wenn du sie insges. nunmehr 10 Jahre später verkaufst :-)

G imager761