Kann Semesterbeitrag bei Steuer berücksichtigt werden?

1 Antwort

 in der anlage KAP?

Was hat die Semestergebühr mit den Einkünften aus Kapitalvermögen zu tun?

und hatte grob gesagt 2014-2016 nur zu versteuerndes Einkommen von max. 150 Euro (also weit untr Freibetrag).

Da erübrigt sich ein Ansatz in dieser Höhe, aber wenn Du mehr kosten hast ergäbe es ggf. einen vor- oder rücktragsfähigen Verlust.

erst 2017 werde ich ziemlich hohes Einkommen haben (um die 12k ) was zu versteuern ist.

Wenn das Gehalt war (also aus einer Anstellung), wird die Steuer auch 0,- Euro sein. Denn neben dem Grundfreibetrag, gibt es die Arbeitnehmerpauschale und die Vorsorgepauschale. Ausgaben wie die Semestergebühren wirken sich erst aus, wenn sie höher sind als die 1.000,- Euro Arbeitnehmerpauschale.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
densch 
Fragesteller
 14.03.2018, 07:14

"Da erübrigt sich ein Ansatz in dieser Höhe, aber wenn Du mehr kosten hast ergäbe es ggf. einen vor- oder rücktragsfähigen Verlust."

Kann ich da keinen Verlustvortrag machen und die mir als Werbungskosten anerkennen lassen (bzw. eben nen vorläufigen bescheid bis das Uteil 2018 durch ist)?

Das sind Alles keine Arbeitseinkommen, sondern Einkommen aus Kapitalvermögen.

gedenke bei der 2017er Erklärung die Günstigerprüfung zu veranlassen.

da müsste meines wissens von den 12 k erst mal die 8001 und die rund 9000 Euro abgehen.

und der redt dann versteuert werden mit dem persönlichen Steuersatz.

Wobei ich natürlich hoffe, dass ich den zu versteuernden teil mit den Studiums Werbungskosten noch etwas weiter nach unten drücken kann.

Hoffe da natürlich, für 2012 (da hab ich das studium angefangen) bis 2016 nen verlustvortrag machen zu können.

sowie in 2017 ebenso wieder die semestergebühren als werbungskosten auszuführen und in anlage kap die 12000 einzutragen.

liege ich recht damit dass die werbungskosten in der anlage n eingetragen werden?

Dumm gefragt: was muss man für den semesterbeitrag eigentlich als beleg dazupacken?

reicht da jeweils studienbescheinigung sowie kopie vom kontoauszug, wo das geld überweisen wurde?

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wfwbinder  14.03.2018, 07:28
@densch
Kann ich da keinen Verlustvortrag machen und die mir als Werbungskosten anerkennen lassen (bzw. eben nen vorläufigen bescheid bis das Uteil 2018 durch ist)?

Natürlich kannst Du es so machen.

Das sind Alles keine Arbeitseinkommen, sondern Einkommen aus Kapitalvermögen.

OK, das ist eine andere Situation. Ist natürlich in dieser Form selten.

gedenke bei der 2017er Erklärung die Günstigerprüfung zu veranlassen.

richtige Entscheidung. 801,- Werbungskostenpauschlae, Grundfreibetrag Krankenversicherung nicht vergessen.

liege ich recht damit dass die werbungskosten in der anlage n eingetragen werden?

So wird es im Allgemeinen gemacht. Die Beträge könnten auch Betriebsausgaben sein. Wäre interessant, was Du studierst.

reicht da jeweils studienbescheinigung sowie kopie vom kontoauszug, wo das geld überweisen wurde?

Ja.

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densch 
Fragesteller
 14.03.2018, 08:01
@wfwbinder

öh, ja,w was studier ich.

das hat im laufe der zeit von mathe über physik hin zu informatik gewechselt! :-D

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Andri123  14.03.2018, 09:47
@densch

Falls Du mit Krytowährungen Gewinne erzielt hast, wären das keine “Einkommen aus Kapitalvermögen“ , sondern “Veräußerungsgewinne“ und wäre in Anlage SO einzutragen.

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