nur selbständige Einkünfte - Semestergebühren als Werbungskosten abziehen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
     Kann ich meine Semestergebühren, Fahrtkosten zur Uni etc. in der Steuererklärung abziehen,

Ja, kannst Du. Du hast dann zwar nur die Werbungskosten in der Anlage "N" und keine Einnahmen dagegen, aber das führt zu einem Verlust aus nichtsselbständiger Arbeit, der mit den anderen Einkünften verrechnet wird.

Meinem Verständnis nach wird das ja nur mit der Lohnsteuer verrechnet.

Nein, negative Einkünfte werden nciht mit der Lohnsteuer verrechnet, sondern  mit positiven Einkünften. Was bleibt wird entweder versteuert, oder, wenn die Summe der Einkünfte negativ ist, auf die folgenden Jahre vorgetragen.

   Da ich keine gezahlt habe, wird mir auch nichts abgezogen. => Wäre es also sinnlos ohne Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit?

Wichtig ist hier, ob Du Gewinne aus selbständiger Arbeit hast, die entweder über ca. 8.500,- Euro sind, oder welche die geringer sind als Deine Werbungskosten durch das Studium. Im ersten Fall könnte Einkommensteuer entstehen und so der Verlust diese senken. Im Zweiten Fall wäre ein Verlustvortrag vorhanden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

super, danke für deine Antwort. Ja ich habe Einkünfte über 8.500€ und muss Einkommensteuer zahlen.

Wie ist das dann mit der Werbungskostenpauschale? Durch Semesterbeitrag und Fahrtkosten komme ich nur auf ca. 300€, die Pauschale ist ja glaub bei 1000€.

Muss ich dann die 300€ in die Anlage N eintragen, damit die Pauschale überhaupt "aktiviert" wird? Oder wird die Pauschale auch berücksichtigt, wenn ich gar nichts in der Anlage N stehen habe?

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@samuel1234
  Wie ist das dann mit der Werbungskostenpauschale? Durch Semesterbeitrag und Fahrtkosten komme ich nur auf ca. 300€, die Pauschale ist ja glaub bei 1000€.

Die Pauschale gibt es nur, wenn man Einnahmen dieser Art hatte. 

Will man mit anderen Einkünften verrechnen, dann muss man einzeln nachweisen, also müssen die 300,- Euro in die Anlage "N." Diese 300,- werden dann als Verlust aus nichtselbständiger Arbeit, mit den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit verrechnet.

Bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit eben auch genau prüfen, wo man noch etwas zum abziehen findet. Reisekosten, Fahrtkosten.

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Wichtig ist noch das man dann bei der ersten richtigen Steuererklärung die vorher aufgelaufenen Kosten geltend machen kann!

Wie ist das denn bitte zu verstehen? Waren die vorherigen Steuererklärungen "unrichtig"?? Hoffentlich nicht.

Was Du meintest, ist der Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags. Es ist richtig, dass damit die Verluste eines Jahres auf das nächste Jahr vorgetragen werden.  Im vorliegenden Fall ist das aber nicht einschlägig, da Einkommen aus selbständiger Arbeit erzielt wurde und ohnehin eine Einkommensteuererklärung abgegeben wurde, bei der die entstandenen WK mit den positiven Einkünften verrechnet wurden.

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