Ehe und Erbschaftsvertrag steuerlich absetzen
Hallo,
habe 2011 beim Notar einen Ehe und Erbschaftsvertrag gemacht, dazu war auch ein Übersetzer notwendig. Meine Frage: Kann ich die Notarkosten und die Kosten und Fahrtkosten des Übersetzers steuerlich absetzen?
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Für steuerliche Absetzungen gibt es immer 4 mögliche Ansatzpunkte:
Zunächst steuerliche Absetzmöglichkeiten, die nur mit Einkunftsarten in Verbindung stehen (sog. Werbungskosten oder Betriebsausgaben).
Dann gibt ja auch noch die Kategorien außerhalb der Einkünfte:
Sonderausgaben (z. B. Vorsorgeaufwendungen, Versorgungsleistungen, Unterhaltsleistungen, Kirchensteuer, eigene Berufsausbildung und Spenden),
außergewöhnliche Belastungen (Behinderungen, Unterhalt für Bedürftige, Krankheitskosten etc.) und
haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Aber auch hier findet der Fragesteller keinen Ansatzpunkt für seine Ausgaben.
In allen diesen Kategorien ist kein Platz für Aufwendungen für einen Ehe- und Erbschaftsvertrag, also Antwort: "Nein!"
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Also die Ehe kann man nicht absetzen. Höchstens kann man seine Frau als außergewöhnliche Belastung empfinden.
Und seit wann macht man eine Ehe vor dem Notar?
Und wo möchtest du einen Erbschaftsvertrag absetzen?
Erbschaftsvertrag und Ehe absetzen - auf was für Ideen die Leute so kommen...
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Im Zusammenhang mit welcher Einkunftsart würde das genau stehen? Hmm...
Das klingt zu 100% nach Kosten der privaten Lebensführung. Mit anderen Worten: Privatvergnügen und daher nicht absetzbar.
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Habe keine Ehe vor dem Notar gemacht sondern einen Ehevertrag und haben Sie noch nicht mitbekommen das es Eheverträge gibt? Absetzen meine ich bei dem Lohnsteuerjahresausgleich sofern Sie wissen das man sowas jährlich machen muß
Dann schreib das doch. In der Frage steht eindeutig "Ehe und Erbschaftsvertrag steuerlich absetzen" und nicht etwa "Ehe- und Erbschaftsvertrag" oder "Ehevertrag und Erbschaftsvertrag"
Und nein, das mit dem Lohnsteuerjahresausgleich ist mir völlig neu. Ich musste das noch nie machen, weil ich ja kein Arbeitgeber bin. Und du hast ganz gewiss auch noch keinen gemacht (außer du bist schon älter und Wessi und musstest es vor 1991 tun, aber das glaube ich angesichts deiner Sprachwahl nicht).