Kann man als Lehrer die Kosten für eine Klassenfahrt von der Steuer absetzen?

3 Antworten

Ja. Bei genehmigten Klassenfahrten handelt es sich für die Lehrkräfte um nahezu ausschließlich beruflich veranlasste Pflichtveranstaltungen, so dass die entstandenen Reisekosten als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Dies gilt nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf nicht bei Fahrtkosten anlässlich eines Kollegiumsausflugs. Nachzulesen bei www.schulministerium.nrw.de

Nein, aber von dem steuerpflichtigen Einkommen, wenn bzw. weil sie beruflich bedingt sind und insgesamt der Werbungskostenpauschbetrag von € 1.000 überschritten wird.

Die Minderung des steuerpflichten Einkommens führt also nur zu einem teilweisen Erstattungsbetrag (in Höhe Kosten mal Grenzsteuersatz plus Soli u. KiSt).

Besser als der Ansatz der Werbungskosten ist die Einforderung der Kosten beim Arbeitgeber, nach dem der Lehrer diesen Link gelesen hat: https://www.test.de/Klassenfahrt-Lehrer-bekommen-ihre-Reisekosten-ersetzt-4464616-0/

@LittleArrow: guter link. Nach Auskunft einer befreundeten Lehrerin interessiert dies das Kultusministerium in Bayern aber leider herzlich wenig. Angeblich lassen die es in jedem Fall auf den Rechtsstreit ankommen.

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@FREDL2

Zunächst erging dieses BAG-Urteil am 16.10.2012 (Az. 9 AZR 183/11) gegen das in der Vorinstanz unterlegene Land NRW und betraf eine angestellte Lehrerin. Vom BAG-Urteil gibt es m. W. derzeit nur die Pressemitteilung Nr. 71/12 und (noch) nicht den gesamten Text. Aber das Urteil des LAG Hamm vom 03.02.2011 (Az. 11 Sa 1852/10) ist schon für die Argumentation hilfreich: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_hamm/j2011/11_Sa_1852_10urteil20110203.html

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