Kann man Insolvenz anmelden bei verlorenem Urteil?
Kann man nach Zustellung eines Vollstreckungsbescheides Insolvenz anmelden?
Mir wurde zuerst ein Angebot zugeschickt das er einen Kredit nehmen könnte wo er mir das Geld zurück zahlen könnte. (vor dem Bescheid des Gerichts)
Nach dem Bescheid bekam ich ne Mail wo auf ein mal die Gesamte Summe auf 47% runter gerechnet wurde da er nicht zahlen kann.
Was kann ich da machen? Kann ich sagen das ich auf das erste Angebot eingehe aber nicht auf das zweite?
Was ist meine beste Möglichkeit ein Insolvenzverfahren zu umgehen?
2 Antworten
Die Frage ist ja, ob er wirklich PI anmelden wird, oder ob er Dich damit nur von der Vollstreckung abhalten will.
Ein paar kleine Nachteile hat eine PI ja schon: Schufaeintrag, daher Probleme bei der Wohnungssuche, kein Dispo, jede Menge Papierkram. Wenn er Vollzeit arbeitet, wird er ja zumindest einen kleinen pfändbaren Anteil haben, der IV meldet sich evtl. beim Arbeitgeber und beim Vermieter.
Lass Dich nicht veräppeln oder auf einen Fehlbetrag ein. Du hast 30 Jahre Zeit, zu vollstrecken.
Hat der Schuldner Vermögen? Weißt du ob er regelmäßiges Einkommen hat und in welcher Höhe?
Du kannst mit dem Vollstreckungstitel ja diverse Maßnahmen ergreifen. Von der Kontopfändung über Lohn- und Gehaltspfändung, Eintragung von Sicherungshypotheken auf Grundbesitz, Pfändung in andere Vermögenswerte über den Gerichtsvollzieher usw.
Klar kann der Schuldner auch Insolvenz beantragen, in das Verfahren wird dann deine Forderung mit aufgenommen und wäre von der Restschuldbefreiung erfasst. Aber dann würde Vermögen auch verwertet und zur Insolvenzmasse gezogen werden, wir auch pfändbares Einkommen…
Was ist wenn er in den 30 Jahren Insolvenz anmeldet, ich aber den Titel an sich noch nicht Durchgesetzt habe? Kann er die Rechnung so einfach mit aufnehmen?