Kann man das Zelten auf gepachtetem Waldbesitz erlauben?

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Das Problem ist in der Gewerblichkeit zu sehen.

Wenn ich (was bestimmt nie geschehen wird), abends bei Dir klingele udn frage, ob ich zwei Nächte auf der Lichtung in Deinem Wald campen darf und Du es erlaubst, ist es kein Problem.

Wenn Du die Lichtung, oder einen Teil Deines Waldes an Jemanden verpachtest, der dort das Campen erlaubt und dafür 10,- Euro pro Nacht als Gebühr erhebt, dann betätigt er sich gewerblich und damit ist der Wald zweckentfremdet und es gibt Ärger.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
Andri123  30.07.2023, 19:45

Tastatur kaputt?

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Eifelia  30.07.2023, 22:21

Ich denke schon, dass diese Erlaubnis ein Problem darstellen kann - es sei denn, die örtlich geltenden Wald- und Naturschutzgesetze würden das Zelten im Wsld tatsächlich erlauben.

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wfwbinder  30.07.2023, 22:43
@Eifelia

Vermutlich denke ich als "junge vom Land" mal wieder zu einfach. Ich sehe das so, wie in meiner Jugend, da hat manden auern gefragt, ob man dies, oder das in seinem Wald machen darf (Ersatzweise den Jagdpächter), der hat ja gesagt udn man hat gemacht. keiner hätte sich darum gekümmert.

Ich wüsste auch ehrlich nciht, wer es kontrollieren würde, wenn ich auf die Idee käme mal 1-2 Nächte in einem Zelt zu verbringen (vorausgesetzt meine Knochen machen das noch mit) und den Bauern frage, ob ich das in seinem Wald machen darf und der mir sagt, "klar mach mal, aber erschrecken mir die Wildsäue nicht."

Natürlich wäre es möglich, dass sich einer daran stört wenn eine Wildsau durch meinen Anblick einen Schock fürs Leben erleidet, aber man geht ja auch Pilze, oder Heidelbeeren sammeln im Wald.

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Eifelia  31.07.2023, 11:14
@wfwbinder

🙂 für mich liest sich das, als wolle der FS das nicht mal jemandem für 2 Tage, sondern eher gewerbsmäßig erlauben (und Du hebst ja auch schon auf die Gewerblichkeit ab), daher sehe ich das auch als Mädchen vom Lande weniger locker 😉

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wfwbinder  31.07.2023, 13:34
@Eifelia

Wie schon geschrieben, wenn er es an Jemanden verpachtet udn dem die Genehmigung gibt, es als Campingplatz zu nutzen, sehe ich auch schwarz.

Ich meinte ja auch nur die Genehmigung ean 1-4 einsame Wanderer dort mal zwei Tage zu übernachten.

Das sind in meinen Augen zwei Paar Schuhe.

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NaomiWildman 
Fragesteller
 03.08.2023, 11:36
@Eifelia

Ich spreche nicht nur von einem oder zwei Tagen, vielleicht bis zu einer Woche, aber auch nicht vom Geldverdienen. Viele meiner Freunde und Familienmitglieder campen gerne, und dafür gibt es hier nicht viele Plätze, vor allem keine angenehmen natürlichen Plätze, wo man von Bäumen umgeben ist und nicht von den Wohnmobilen anderer Leute. Da es sich nur um Freunde und Familienmitglieder handelt, vertraue ich darauf, dass sie die Gegend respektieren.

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NaomiWildman 
Fragesteller
 03.08.2023, 19:46

Hier geht es eher darum, Freunde zum Zelten einzuladen, die zu Besuch kommen. "Besuchen Sie mein Wochenendhaus für ein paar Tage und schlagen Sie Ihr Zelt im Waldgebiet auf, anstatt auf dem Boden des winzigen Bungalows zu übernachten." Da der Sinn des Besuchs darin besteht, die Natur zu genießen, ist es besser, in der Natur zu bleiben, als sich in ein kleines Gebäude zu zwängen. Je nach den Gästen würde ich vielleicht zelten und sie im Haus bleiben lassen (vor allem für meine Großeltern oder so).

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