Kann man als Grundsicherungsempfänger erben, Schenkung erhalten ohne dass das Amt alles kassiert?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Um dein Frage mal inhaltlich zu beantworten:

Hilfeempfänger sind verpflichtet, Vermögenserwerb anzuzeigen. Danach entscheidet der Leistungsträger, ob er Hilfen kürzt, aussetzt oder eine Anzeige wegen Sozialhilfebetrug stellt, wenn der Enmpfänger wegen fehlender Bedürftigkeit zeitweise oder anteilig seinen Lebensunterhalt davon bestreiten kann oder konnte.

Dies gälte auch bei regelmäßigen monatlichen Zuwendungen oder wertvollen Gechenken.

Das Schonvermögen der Leistungsempfänger beläuft sich auf 1.600 Euro bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und auf 2.600 Euro bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Schenkungs- oder Erbschaftssteuer fiele bei deinen Tüchtern erst ab einem Betrag von mehr als 400.000 EUR innerhalb von 10 Jahren an.

G imager761

Vielen Dank für diese informative und sachlich fundierte Antwort!

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also ich weiß ja nicht, ob es nur mir so geht, aber wenn ich lese, ob die Ämter alles einkassieren, oder auch **"möchte aber nicht unbedingt die Ämter füttern****** muss ich tief durchatmen und mich schnell wieder von dieser Frage verabschieden. Selber einkassieren - oder sich vom Amt füttern lassen, ist selbstverständlich, eventuelle Rückzahlungen sind etwas anderes. das geld kommt ja nur von Steuerzahlern!

Ich finde es in Ordnung, wenn sachlich meine Blickrichtung korrigiert wird, was ich aber nicht in Ordnung finde, dieses in einem hämischen Ton zu tun.

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@Irmingarde

@Irmingarde: ich finde die Antwort von Primus überhaupt nicht hämisch. Der Begriff verweiflungszynisch trifft es eher.

Er ist einer unter den vielen Steuerzahlern, welche Transferleistungen und Grundsicherungen erst möglich machen. Oder denkst Du "die Ämter" drucken das Geld dafür extra?

Im übrigen stimme ich der Meinung von Primus zu, was die transferleistungsbeziehende Tochter angeht. Die Sorge einer Mutter wegen eines behinderten Kindes ist eine andere Hausnummer. In dem Fall hättest Du mein Verständnis, leider weiss ich auch keine legale Hilfe.

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@Irmingarde

meine Antwort war nicht hämisch sondern wütend, denn die Frage war eindeutig so zu verstehen, das wir Tipps geben sollen, wie man den Staat weiterhin zur Kasse bitten kann, obwohl eigenes Geld zur Verfügung steht. Außerdem bezieht sich meine Antwort weiß Gott nicht auf die behinderte Tochter!

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