Kann man bei einem Schiffsuntergang noch per Videotelefonat seine Willenserklärungen z.B. letzter Wille einem Notar übermitteln?

1 Antwort

Auch dazu sieht das deutsche Recht etwas vor:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2250.html

Da steht etwas von 3 (drei!!!!) Zeugen.

Rückständig wie die Juristen nun einmal sind haben sie sich über Videotelefonie noch keinerlei Gedanken gemacht. Ob das geht oder ein Schuss in den Ofen wird, entscheidet dann die Justiz.

Damit das hier nicht in Arbeit ausartet mache ich mir keine Gedanken darüber, wie die Rechtslage wäre, wenn das Schiff nicht unter deutscher Flagge fährt und in internationalen Gewässern unterwegs ist.

Auf Nummer Sicher geht, wer für diesen Fall eine mit Langstreckenflügen versierte Brieftaube bereit hält. Der könnte er für den Fall des Falles ein wasserdicht verkapseltes handschriftliches Testament an den Bürzel kleben und sie gen Heimat schicken.

La Paloma ade.....

Answer123  07.08.2023, 17:46
Rückständig wie die Juristen nun einmal sind haben sie sich über Videotelefonie noch keinerlei Gedanken gemacht.

Im BeurkG ist dergleichen grundsätzlich sogar vorgesehen - allerdings wie üblich nur über dafür zertifizierte Systeme. §§ 2250, 2251 BGB enthalten auch keine Verweise auf die entsprechenden Paragraphen. Insofern bleibt diese spannende Frage in der Tat der Rechtsprechung überlassen.

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