Vollmacht vergeben für Auskünfte in der privaten Krankenversicherung?
Hallo zusammen, ich bin vor ein paar Tagen von meinem Versicherungsvertreter für meine private Krankenversicherung angesprochen worden. Es ging darüber, dass wenn ich einmal im Krankenhaus liegen sollte, die Versicherung keine Auskünfte, auch nicht an Familienangehörige, erteilen darf. Aus diesem Grund wäre es ratsam eine Person, per Vollmacht, zu bestimmen, die Auskünfte über mein Vertragsverhältnis und evtl. noch mehr (wie z.B. rechtsverbindliche Willenserklärungen abgeben/ entgegennehmen) erhalten darf.
Kennt sich jemand von Euch mit so etwas aus? Soll ich diese Vollmacht erteilen und wenn ja, in welchem Umfang?
Für Eure hilfreichen Antworten schon jetzt vielen Dank.
2 Antworten
Das System der Vollmachten ist in der heutigen Zeit extrem wichtig.
Das beginnt bei Auskunftsrechten (im Krankenhaus nur an nahe Angehörige), bis hin zu Entscheidungen über Organspenden udn anderes, wenn keine Patientenverfügung und/oder Organspenderausweis bereit liegen.
Da selbst Ärzte und Notare umfassend bescheid wissen, empfielt es sich einen Spezialisten für diese Themen zu befragen.
Wichtig auch eine Vollmacht für die Bank über den Tod hinaus, oder für den Fall des Todes.
Warum sollte die Versicherung diese Vollmachten brauchen? Das verstehe ich nicht. Wichtig ist, dass eine Patientenverfügung existiert, sollte eigentlich jeder haben. Auch eine Vorsorgevollmacht kann wichtig sein. Aber eigens eine Vollmacht für die Versicherung, das würde ich nicht für nötig halten.