Kann jemand der Geld schuldet hat und einen Rückzahlungsvertrag gefälscht hat, rechtlich auf die Rückzahlung des Geldes bestehen?
Folgende Ausgangslage: Jemand hat bei mir 7000.- Schulden gehabt. Er hat diese Schulden bezahlt indem er von seinem Sparkonto (das von seinen Eltern geführt wird) Geld abgehoben hat. Um das Geld abzuheben musste er eine Urkunde unterschreiben lassen von seinen Eltern. Er hat die Urkunde gefälscht, da seine Eltern das nie unterschrieben hätten. Nun haben es seine Eltern gemerkt und er hat diesen gesagt, er habe das Geld einem Kollegen ausgeleiht. Die Eltern forderten darauf das der, der das Geld ausgeliehen hat einen Vertrag zur Rückzahlung unterschreibt. Auch diesen Vertrag wurde dann gefälscht. Nun sagt er seinen Eltern, dass er mir das Geld ausgeliehen hat und ich den Vertrag unterschrieben haben soll. Wie kann ich vorgehen?
3 Antworten
Sie haben offensichtlich einem Minderjährigen nicht voll geschäftsfähigen 7000€ geliehen? Sie sind offensichtlich ein privater Geldverleiher, der ein entsprechendes Gewerbe angemeldet hat. Hoffentlich wurde das Geld nicht zur Begleichung von Spielschulden geliehen. Dann könnten Sie richtig Probleme bekommen. Klar das die Eltern jetzt auf Sie zukommen, und das Geld von Ihnen zurück haben wollen. Einen Kreditvertrag können Sie ja vorlegen, hoffendlich.
Ein Jugendlicher (nicht voll geschäftsfähig) kann in Deutschland nur Geschäfte tätigen im Rahmen seines Taschengeldes. Die Summe, die Sie hier anführen fällt mit Sicherheit nicht darunter. Alle Verträge die Sie glauben abgeschlossen zu haben, werden sicherlich Rück-Abgewickelt und die Eltern erhalten das Geld von Ihnen zurück. Sollten Sie das Geld nicht zurückzahlen, haben Sie sicherlich ein Strafverfahren am Hals! Sie als Verkäufer müssen dies doch wissen. Jeder der in Deutschland Geschäfte macht weis das.
Ist mir bewusst, jedoch ist er bereits volljährig. Das Sparkonto wurde von seinen Eltern geführt, so wie er es mir gesagt hat war es für ihn bestimmt. Das er aber dazu eine Urkunde fälschen musste, wusste ich nicht.
Abwarten, bis Forderungen an Dich gestellt werden.
Dann sagen, wie es war.
Ggf. den Typen anzeigen.
Sehe ich genau so: Abwarten bis Forderungen gestellt werden.
Alles andere ist Stochern im Nebel.
Allerdings wundert mich, wieso der Fragesteller diese Details ("Täterwissen"!?) mit dem Sparbuch und der ominösen Urkunde kennt. Möglicherweise ist der Fragesteller doch nicht der (ehemalige) Gläubiger, sondern eher der Schuldner?
Oder der hat den Kredit nur mit dem Wissen über das Sparkonto gegeben, ohne zu wissen, das für die Abhebung die Eltern befragt werden müssen. Da könnte dann ggf. Anstiftung zur Urkundenfälschung vorliegen, wenn er gesagt hat: "Dann mache die Unterschriften eben nach, aber ich will mein Geld zurück."
Du hast offensichtlich einem Minderjährigen 7000 € (wie ich das finde?) geliehen, das hat er dir zurückbezahlt. Also erledigt.
Nun kannst du ja ein Schriftstück verfassen, in dem du diesen Vorgang bestätigst.
Ob du das mußt, wage ich zu bezweifeln.
Alles andere geht dich ja nichts an.
Das Geld hat er mir geschuldet, es ist in der Fragestellung falsch formuliert. Er schuldete es mir weil er mehrere Sachen von mir abgekauft hat.