Kann Ich, wenn Ich mir ein iPad kaufe es von den Steuern abziehen, weil Ich studiere Dual (Ausbilung+Fortbildung)?

1 Antwort

Du kannst nicht "das IPad von den Steuern abziehen".

Du kannst die Anschaffungskosten als Werbungskosten geltend machen - das heißt, sie mindern das zu versteuernde Einkommen, und wenn Du insgesamt Werbungskosten von mehr als 1.200 €, also mehr als den Werbungskostenpauschbetrag hast, dann wirkt sich das unter Umständen aus - in Höhe Deines persönlichen Steuersatzes.

Dein Posting liest sich allerdings so, als ob Du erst dieses Hahr angefangen hast mit dem dualen Studium - dann dürfte die Frage sein, ob Du dieses Jahr überhaupt ein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag erzielst. Wenn nicht, bringt Dir das IPad auch nix, da der Steuersatz 0 % beträgt.

In der Regel geht man von 50 % beruflicher Nutzung aus, willst Du mehr ansetzen, musst Du due höhere Nutzung ggf. glaubhaft machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung