Kann ich vorzeitig ausziehen, wenn Mitbewohner mein Zimmer übernehmen?

3 Antworten

Du musst bis zum Ende der Frist zahlen und dir steht bis zum Ende der Frist das Zimmer zu.

Sobald allerdings der Hauptmieter in dein Zimmer einzieht entfällt die restliche Miete denn dann kannst du ja das Zimmer nicht mehr nutzen. Das ist unabhängig davon, wann er einen Nachmieter für sein eigenes Zimmer findet.

Also stellst du ihn vor die Wahl, entweder du behältst die Schlüssel bis zum Schuss oder wenn er einziehen will, erlässt er dir die restliche Miete.

Du musst Miete und Nebenkosten bis zum Ablauf der Kuendigungsfrist zahlen und kannst das Zimmer natuerlich auch bis dahin nutzen. Dein Vermieter (der Hauptmieter) will ja sicher nicht schon vorher da rein, oder?

Tanja1010 
Fragesteller
 17.08.2022, 00:17

Aber wieso inseriert er dann sein eigenes Zimmer, so dass ich ja gar keinen Nachmieter für mein Zimmer suchen kann, weil er mein Zimmer ja übernehmen will. Sprich, er kann es ja dann jetzt schon übernehmen und muss sich um einen Nachmieter für sein eigenes Zimmer kümmern. Dafür bin ich ja nicht verantwortlich. Somit habe ich durch ihn dann schon meinen Nachmieter und könnte eher aus dem Vertrag raus ?! ( Mein Gedanke )

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DerCAM  17.08.2022, 00:39
@Tanja1010

Er inseriert sein Zimmer, weil er es vermieten will, wenn er in dein Zimmer umgezogen ist.

Warum solltest du einen Nachmieter stellen duerfen? Natuerlich wird dein Vermieter keinen von dir vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren, wenn er dein Zimmer gar nicht neu vermieten will. Muss er ja auch nicht.

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Tanja1010 
Fragesteller
 17.08.2022, 01:02
@DerCAM

Weil es üblich ist, dass man einen Nachmieter stellen darf, um vorzeitig aus dem Vertrag zu gelangen ? Dadurch nimmt er mir ja diese Möglichkeit, die mir normalerweise zustehen würde. Abgesehen davon ist seine Kündigung grundlos von statten gegangen, so wie ich bisher im Internet gelesen habe, ist dies nicht mal zulässig. Aber beanstande es nicht, weil ich hier eh nicht mehr wohnen will. Er kassiert ebenso von einem anderen Mitbewohner noch die Miete bis zur Frist (3 Monate) obwohl er eigentlich nur eine 2 Wöchige Frist hatte aufgrund von Vermietung eines möblierten Zimmers. Nur als Beispiel, um meinen Fall generell zu Beschreiben, wieso ich das ganze nicht so rechtens finde.

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DerCAM  17.08.2022, 01:11
@Tanja1010
Weil es üblich ist, dass man einen Nachmieter stellen darf, um vorzeitig aus dem Vertrag zu gelangen ?

Das ist es keineswegs. Einen gesetzlichen Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus einem Mietvertrag gegen Nachmieterstellung gibt es nicht.

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Tanja1010 
Fragesteller
 17.08.2022, 01:37
@DerCAM

Art. 264 (OR)s. auch: M. Vorzeitige Rückgabe der Sache1 Gibt der Mieter die Sache zurück, ohne Kündigungsfrist oder -termin einzuhalten, so ist er von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter nur befreit, wenn er einen für den Vermieter zumutbaren neuen Mieter vorschlägt. Dieser muss zahlungsfähig und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.2 Andernfalls muss er den Mietzins bis zu dem Zeitpunkt leisten, in dem das Mietverhältnis gemäss Vertrag oder Gesetz endet oder beendet werden kann.

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DerCAM  17.08.2022, 02:11
@Tanja1010

Ach, es geht um das Mietrecht der Schweiz. Das haettest du mal besser gleich schreiben sollen. Dazu kann ich nichts sagen.

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rocko597  17.08.2022, 09:02
@Tanja1010

Da ist richtig, nur muss der Hauptmieterin diesen nicht nehmen und muss auch keinen Grund dafür anführen.

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In der Konstellation wie du sie beschreibst: nein.

du kannst auf Goodwill des Hauptmieters hoffen, aber da seh ich schwarz.