Größere Wohnung bei Grundsicherung durch Untervermietung an ein Elterteil?

4 Antworten

Ich kann dazu nur aus Vermietersicht sagen, dass die Sozialbehörden bei bestehenden Mietverhältnissen oftmals recht großzügig sein können bei Überschreitung der zulässigen Wohnungsgrößen und zwar dann, wenn die Gesamtmiete im Marktvergleich niedrig ist. Bei Neuvermietungen hingegen wird rigoros auf Einhaltung der zulässigen Größe bestanden. Allgemein gültige Aussagen kann man dazu aber nict machen. Zum einen gibt es regional unterschiedliche Verwaltungsvorschriften und auch das Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters.

Ich könnte dir nur raten, dass ihr beide als gemeinsame Mieter im Mietvertrag steht und ich denke das damit der zustehende Wohnraum größer wird. Ich glaube Unterhaltszahlungen sind nur bis 21 Jahre.Und ich denke es regelt sich bestimmt von selber , da ihr beide die Wohnung unterhaltet.

Zu Primus. Wenn meine Mutter einen Raum mietet muss sie auch dir halben Kosten für Küche und Bad übernehmen so wie die Hälfte der Nebenkosten, sagt der Steuerberater der Vermieterin. Das kann sich dann auch meine Mutter nicht zusätzlich leisten.

finanzfrageTeam  19.04.2013, 07:20

Liebe Rubine,

ich möchte dich bitten in Zukunft die "Antwort kommentieren" Funktion zu nutzen um deine Anmerkungen zu machen. Dies dient der besseren Übersicht.

Freundliche Grüße

Jürgen vom Finanzfrage.net Support

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Folgenden Satz habe ich aus einem Link kopiert, den ich Dir hier einstelle:

Zumutbar sind eine zu große oder eine zu teure Wohnung zu kündigen und eine neue kleinere oder preiswertere Wohnung zu mieten die Wohnung komplett oder teilweise zu vermieten

Rubine 
Fragesteller
 16.04.2013, 22:09

Hilft mir zwar nicht wirklich weiter, ist aber schon mal ein Anfang, vielen Dank !

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Primus  17.04.2013, 09:58
@Rubine

Wohnung komplett oder teilweise zu vermieten

Deine Frage war doch, ob Deine Mutter den Raum mieten kann und der Link beantwortet Deine Frage mit ja.

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